Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012, Az.: 31 O 47/11 KfH
Wird mit angeblichen positiven medizinischen oder ökologischen Auswirkungen eines Produkts (Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung) geworben, so ist dies irreführend, wenn ein Hinweis auf die wissenschaftlich umstrittene Wirkung unterlassen wird.
Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10 a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters.
b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts.
c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.
Urteil des LG Bonn vom 28.03.2012, Az.: 5 S 205/11 Wird ein fremder Account bei einer Internet-Auktion gebraucht, so liegt in der Regel ein Handeln unter fremden Namen vor. Für die Frage, ob der tatsächlich Handelnde oder der Accountinhaber Vertragspartner wird, kommt es auf den Empfängerhorizont des anderen Vertragsteils an. Der Verkäufer muss sich dabei auf die abrufbaren Daten des Käufers verlassen können, so dass ein Eigengeschäft des Handelnden mangels Erkennbarkeit der abweichenden Identität regelmäßig nicht in Betracht kommt.
Urteil des LG Detmold vom 22.02.2012, Az.: 10 S 163/11 Bricht der Verkäufer einer eBay-Auktion das Angebot vorzeitig ab, ist der Vertrag trotz eines unverhältnismäßig geringen Angebotspreises wirksam. Der Verkäufer kann sich hierbei nicht auf Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Rechtsmissbrauch berufen, da er ja gerade selbst durch den Abbruch der Auktion für das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gesorgt hat.
Urteil des LG Berlin vom 05.09.2006, Az.: 103 O 75/06 Die Eröffnung eines eBay-Shops allein begründet noch keine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB. Jedoch kann eine hohe Anzahl an eingestellten Artikeln, von denen der Großteil noch Neuwaren sind, auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Ist mit dem Verkauf von Artikeln gleichzeitig auch ein umfangreicher Einkauf gleichartiger Waren verbunden, lässt dies umso mehr auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.09.2010, Az.: 1 K 3016/08 Ob eine unternehmerische Betätigung vorliegt, bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Verkäufe, Dauer der Verkaufstätigkeit, Höhe des Erlöses, das Auftreten nach außen und die Verwertung anderweitig erworbener Kenntnisse. Daraus ergibt sich für die Nutzung der eBay-Plattform, dass eine nachhaltige und somit unternehmerische Betätigung dann vorliegt, wenn auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen mit Liebhaberwert weiterverkauft werden.
Pressemitteilung des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10
Wird bei einer Internetauktion der Startpreis mit 1 EUR angesetzt, so hat dies grundsätzlich keinen Aussagegehalt über den tatsächlichen Wert des angebotenen Produkts bzw. darüber, ob es ein Originalprodukt ist. Der am Ende erzielte Preis richtet sich bei Onlineauktionen nicht nach dem Startpreis, sondern nach den Maximalgeboten der Interessenten, so dass auch für Artikel mit geringem Startpreis ein hoher Preis erzielt werden kann.
Pressemitteilung des LG Detmold vom 14.03.2012, Az.: 10 S 163/11 Bereits im Zeitpunkt der Freistellung der Angebotsseite zur Versteigerung liegt eine ausdrückliche Erklärung vor, dass das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot angenommen werde. Wird die Auktion vorzeitig abgebrochen, so kommt dennoch ein Vertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden zustande, es sei denn es lag eine gesetzliche Berechtigung des Anbieters vor das Angebot zurückzunehmen.
Urteil des AG Nürtingen vom 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11 Bricht der Verkäufer eine eBay-Auktion vorzeitig ab, so kommt dennoch ein Vertrag zwischen dem aktuell Höchstbietenden und dem Verkäufer zustande, wenn der Kaufgegenstand aufgrund von Umständen nicht mehr verfügbar ist, die dem Verkäufer als willentlich verursacht zuzurechnen sind.
Pressemitteilung des OLG Hamm vom 03.02.2012, Az.: I-4 U 145/11
Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen.
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