Inhalte mit dem Schlagwort „Eigenart“

12. Juni 2019

Porsche 911: Designstreit um das beliebte Modell ist verloren

Luxus Sportwagen - Porsche
Urteil des EuG vom 06.06.2019, Az.: T-210/18

Die Frage, ob Modellautohersteller das beliebte Porsche-911er-Modell ohne Lizenz des Autobauers herstellen dürfen, beantwortete das Gericht der Europäischen Union unter Berücksichtigung des sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Solche Geschmacksmuster schützen das geistige Eigentum, auch die Designs von Fahrzeugen.

Die Richter urteilten nun, dass die Löschung zweier Muster des 911er-Modells durch einen Modellautofabrikanten rechtmäßig war, da sie sich nur geringfügig von den entsprechenden Vorgängermodellen unterschieden.

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09. September 2015

Verkauf von nachgeahmten „Le-Pliage“-Taschen unzulässig

Frau mit brauner Handtasche
Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2015, Az.: 4 U 32/14

Die Le-Pliage-Taschen der Marke Longchamp weisen wettbewerbliche Eigenart auf - wobei die Verkehrsauffassung zur Beurteilung dessen maßgeblich ist - und werden somit vor Nachahmungen geschützt. Für das Vorliegen einer Nachahmung ist auf die Übernahme der Elemente, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, abzustellen. Weiterhin kann eine Herkunftstäuschung angenommen werden, wenn der angesprochene Verkehrskreis den Eindruck einer Verwechslung mit dem Originalprodukt erhält.

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10. November 2014

Zur Abgrenzung von freier Benutzung und abhängiger Bearbeitung eines Werkes

Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.05.2014, Az.: 11 U 117/12

Stellt ein Werk (hier: Bildmotive von Babys und Kleinkindern) eine abhängige Bearbeitung einer Vorlage iSd § 23 UrhG dar und nicht lediglich ein selbstständiges Werk, das allenfalls in freier Benutzung der Vorlage entstanden ist, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn keine Einwilligung des Urhebers gegeben ist. Entscheidend ist, inwieweit das Werk von den eigenschöpferischen Zügen des benutzten Werkes abweicht. Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes bestimmt sich nach dem in der konkreten Formgestaltung zum Ausdruck gelangten Gesamteindruck in seiner schöpferischen Eigenart.

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30. September 2014

Zur Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-345/13

Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen, wenn dessen Inhaber angibt, inwiefern das Geschmacksmuster Eigenart aufweist, d.h. wenn er das oder die Elemente benennt, die diesem Eigenart verleihen. Eine Nachweispflicht besteht dagegen nicht. Ob Eigenart vorliegt, ist durch Vergleich des Geschmacksmusters mit einem oder mehreren genau bezeichneten, der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmustern zu bestimmen.

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