Inhalte mit dem Schlagwort „Entscheidungen“

17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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16. April 2014

Zur Auslegung der europarechtlichen Regelung der Privatkopie-Schranke im Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 10.04.2014, Az.: C-435/12

Die unionsrechtlich harmonisierte Schrankenregelung zur Privatkopie im Urheberrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nur Privatkopien aus rechtmäßigen Quellen sind mit der Urheberrechtslinie vereinbar. Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien, zu denen viele Mitgliedstaaten die Hersteller von Druckern und Speichermedien heranziehen, dürfen unrechtmäßige Vervielfältigungen gerade nicht berücksichtigt werden.

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16. April 2014

Zur Angabepflicht von Informationen nach der Pkw-EnVKV in Neuwagenangeboten

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.02.2014, Az.: 6 U 224/12

Werden im Internet Neuwagen angeboten, ohne zugleich die Werte zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen anzugeben und gelangen diese Informationen nicht automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorleistung des Pkw gemacht werden, so stellt dies als Verstoß gegen § 5 I Pkw-EnVKV ein unlauteres Verhalten dar.

Ein für einen ausländischen Fahrzeughersteller tätiger deutscher Generalimporteur ist als Mittäter wettbewerbsrechtlich verantwortlich, wenn er seinen Vertragshändlern eine Internetplattform zur Verfügung stellt, auf der er nicht die nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben macht, wenn er das Abrufbarmachen der Angebote gezielt ermöglicht und die konkrete Gestaltung der Übersichtsliste kennt.

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15. April 2014

Alkoholfreies Bier darf in Werbung als „vitalisierend“ bezeichnet werden

Urteil des LG Arnsberg vom 19.12.2013, Az.: 8 O 99/13

Der Begriff "vitalisierend" darf in Werbung für alkoholfreies Bier verwendet werden. Es handelt sich bei dem Ausdruck nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe, weil sich aus dem Begriff keine Verbesserung des Gesundheitszustandes bei Konsum des Bieres ableiten lässt. In der konkreten Werbung war "vitalisierend" zudem als Wortspiel in Bezug auf einen der beiden Werbeträger verwendet worden.

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14. April 2014

Wortmarke „moebel.de“ für bestimmte Klassen eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 25.03.2014, Az.: 29 W (pat) 39/11

Die Wortmarke „moebel.de“ besitzt ausreichend Unterscheidungskraft für eine Eintragungfür Dienstleistungen der Klasse 35 “Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce” und stellt auch keine freihaltebedürftige Merkmalsangabe dar. Zwischen der Bedeutung der Bezeichnung „moebel.de“ als Internetdomain für Möbel und Einrichtung und den angemeldeten Dienstleistungen lässt sich weder ein enger sachlicher und damit beschreibender Bezug herstellen, noch ist das Wortzeichen zur unmittelbaren Beschreibung dieser Dienstleistungen geeignet.

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14. April 2014

Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.08.2013, Az.: 14c O 92/13 U.

Immobilienmakler kommen ihrer Impressumspflicht gem. § 5 TMG nach, wenn sie auf ihrer Homepage im Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Die Behörde, welche die Gewerbeerlaubnis erteilt hat, muss -soweit sie nicht mit der Aufsichtsbehörde identisch ist- nicht angegeben werden.

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14. April 2014

Keine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion bei bloßem Hinweis auf eine bestimmte Methode

Urteil des OLG Hamm vom 01.03.2012, Az.: I-4 U 135/11

Die Herkunftsfunktion einer Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Werbung für Dienstleistungen nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die beworbenen Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke, einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen. Daran fehlt es aber, wenn die angegriffene Bezeichnung nicht in Alleinstellung, sondern zusammen mit dem Hinweis, dass die Dienstleistung lediglich nach der Methode des Markeninhabers, erfolgt (hier eine Therapieform „nach X“). Eine solche Verwendung erfolgt zum wahrheitsgemäßen Hinweis darauf, dass die so beworbenen Dienstleistungen lediglich nach der genannten Methode angeboten werden. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke setzt demgegenüber voraus, dass der angesprochene Verkehr aus der Art der Markenbenutzung den Eindruck erhält, dass die Dienstleistungen von dem Markeninhaber selbst oder jedenfalls von einem mit ihm verbundenen Anbieter stammt.

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14. April 2014

Boykottaufruf von Tierschützern gegen Pelztierzüchter untersagt

Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 28.01.2014, Az.: 13 U 111/13

Die Aufforderung des Deutschen Tierschutzbüro e.V. an eine Volksbank, das Konto des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ZDP dar.

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10. April 2014

Zur widerrechtlichen markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

Urteil des LG Hamburg vom 16.10.2012, Az.: 416 HKO 87/12

Die Verwendung eines Standbeutels für fruchthaltige Erfrischungsgetränke, dessen Form nahezu identisch mit dem der "Capri-Sonne" ist, stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dem als dreidimensionale Marke eingetragenen "Capri-Sonne"- Standbeutel kommt aufgrund seines Bekanntheitsgrades und der Tatsache, dass Standbeutel im Bereich der fruchthaltigen Getränke in Deutschland alleinig für die "Capri-Sonne" als Verpackung verwendet werden, eine hohe Kennzeichnungskraft zu. Seine Formgestaltung wird vom Verkehrskreis vielmehr als Herkunftshinweis für den Markeninhaber verstanden, weshalb auch Verwechslungsgefahr besteht.

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