Inhalte mit dem Schlagwort „ernsthafte Benutzung einer Marke“

25. März 2019

EuGH zur Beurteilung des Umfangs der ernsthaften Benutzung einer Marke

EuGH Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.07.2018, Az.: T-41/17

Für die Beurteilung der ernsthaften Benutzung von Gemeinschaftsmarken (heute Unionsmarke) sind Faktoren wie der Umfang und die Häufigkeit der Verwendung der Gemeinschaftsmarke unter Berücksichtigung des konkreten Falles heranzuziehen. Außerdem wird eine Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Faktoren angenommen: eine geringe Verkaufsmenge kann beispielsweise durch eine große zeitliche Konstanz der Benutzungshandlungen ausgeglichen werden.

Im vorliegenden Fall konnte ein Nachweis der ernsthaften Benutzung der Gemeinschaftsmarke, der einen Widerspruch im Sinne von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 begründet, jedoch nicht erbracht werden. Die Verkaufsmenge wurde als zu gering eingestuft und die Benutzungshandlungen wurden nicht als zeitlich konstant bewertet.

Insofern hat der EuGH entschieden, die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 28.10.2016 (Sache R 250/2016-5) aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen.

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11. März 2009

Ernsthafte Benutzung einer Marke nach RL 89/104/EWG

Urteil des EuGH vom 09.12.2008, Az.: C-442/07

Eine Marke wird nach Art. 12 Abs.1 der Richtlinie 89/104/EWG ernsthaft benutzt, auch wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich auf dem Markt verwendet wird. Daher kann ein ideeller Verein eine Marke für seine karitativen Zwecke anmelden.
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