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07. Juni 2018 Top-Urteil

Betreiber einer Facebook-Fanseite trägt gemeinsam mit Facebook datenschutzrechtliche Verantwortung

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Urteil des EuGH vom 05.06.2018, Az.: C-210/16

Werden im Rahmen einer Fanseite auf Facebook u.a. mittels Cookies personenbezogene Daten erhoben, so trägt neben Facebook selbst auch der Betreiber einer solchen Fanpage die Verantwortung im Hinblick auf etwaige Datenschutzverstöße. Denn der Fanpage-Betreiber trägt durch das Erstellen seiner Seite aktiv dazu bei, dass überhaupt personenbezogene Daten der Besucher seiner Seite durch Facebook verarbeitet werden und zieht aus diesen gewonnen Informationen seinen Nutzen, indem er beispielsweise zielgruppenorientierte Werbung schalten kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der Fanpage-Betreiber Facebook auch die Möglichkeit verschafft, ebenso auf den Geräten derjenigen Besucher Cookies zu platzieren, die selbst nicht auf der Plattform registriert sind.

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28. Mai 2021

Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage – DSGVO Vorgaben eingehalten?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.01.2021, Az.: 11 LA 16/20

Wird ein Foto im Internet veröffentlicht und sind die abgebildeten Personen identifizierbar, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wofür nach der DSGVO eine Einwilligung nötig ist. Fehlt diese, kann die Verarbeitung dennoch rechtmäßig sein, beispielsweise unter den Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dafür müsste die Veröffentlichung des Fotos zur Wahrung berechtigter Interessen nötig sein. Das Gericht hat zwar das berechtigte Interesse einer Partei, über politische Aktivitäten zu informieren, anerkannt. Allerdings kam es zum Ergebnis, dass dies auch durch Bilder, auf denen Gesichter weiterer Personen unkenntlich gemacht wurden, geschehen kann. Da dies in dem streitigen Fall unterlassen wurde, konnte die Veröffentlichung auch nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO gestützt werden.

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20. September 2019

Facebook-Fanpage kann vom Netz genommen werden

Ordner mit Beschriftung "BVerwG" neben Paragraphenzeichen
Pressemitteilung des BVerwG vom 11.09.2019, Az.: 6 C 15.18

Die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht hatte verfügt, dass eine Bildungseinrichtung ihre auf Facebook betriebene Fanpage deaktivieren sollte, da Facebook die Nutzer der Seite nicht gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie über die Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unterrichtete und ihnen auch kein Widerspruchsrecht eingeräumt werde. Dagegen hatte die Bildungseinrichtung geklagt, jedoch entschied nach Vorlage der EuGH, dass der Betreiber einer Fanpage für die Verarbeitung der Daten von Facebook mitverantwortlich ist. Auf der Grundlage dieses Urteils entschied das Bundesverwaltungsgericht, das für die Klägerin erfolgreiche Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und den Fall zur erneuten Entscheidung zurückzugeben. Wenn sich die Datenverarbeitung von Facebook bei Besuch der Fanpage als rechtswidrig erweist, ist die Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage verhältnismäßig, da der Betreiberin keine andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen die Datenschutzrichtlinie einzuhalten.

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30. September 2014 Kommentar

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook – Datenschutzaufsichtsbehörde legt Revision gegen Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein ein

Der Betreiber einer Webseite haftet grundsätzlich für Rechtsverstöße, die auf seinem Internetauftritt begangen werden. Dieser Grundsatz gilt hierbei natürlich nicht nur für normale Internetseiten, sondern auch für sog. Fanseiten in Sozialen Netzwerken. Doch insbesondere auf solchen Seiten hat der Verantwortliche häufig nur eingeschränkten Einfluss auf die weitergehende Verarbeitung der Daten durch den Betreiber des Sozialen Netzwerks. Das OVG Schleswig-Holstein verneinte mit seinem Urteil vom 04.09.2014 (Az.: 4 LB 20/13) aus genau diesem Grund eine Mitverantwortung des Betreibers einer Fanpage auf Facebook für Datenschutzverstöße.

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19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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