Kommentar

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook – Datenschutzaufsichtsbehörde legt Revision gegen Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein ein

30. September 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1200 mal gelesen
0 Shares

Der Betreiber einer Webseite haftet grundsätzlich für Rechtsverstöße, die auf seinem Internetauftritt begangen werden. Dieser Grundsatz gilt hierbei natürlich nicht nur für normale Internetseiten, sondern auch für sog. Fanseiten in Sozialen Netzwerken. Doch insbesondere auf solchen Seiten hat der Verantwortliche häufig nur eingeschränkten Einfluss auf die weitergehende Verarbeitung der Daten durch den Betreiber des Sozialen Netzwerks. Das OVG Schleswig-Holstein verneinte mit seinem Urteil vom 04.09.2014 (Az.: 4 LB 20/13) aus genau diesem Grund eine Mitverantwortung des Betreibers einer Fanpage auf Facebook für Datenschutzverstöße.

Das OVG Schleswig-Holstein verneinte mit seinem Urteil vom 04.09.2014 (Az.: 4 LB 20/13) aus genau diesem Grund eine Mitverantwortung des Betreibers einer Fanpage auf Facebook für Datenschutzverstöße, da der Ersteller der Seite selbst überhaupt keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch Facebook hat. Eine Datenschutzbehörde kann den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung einer solchen Seite verpflichten.

Dies sieht das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein jedoch weiterhin anders und hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Revision eingelegt. Die Behörde ist vielmehr der Ansicht, dass der Betreiber einer solchen Fanpage sowie Facebook als Plattformbetreiber nicht getrennt voneinander betrachten werden dürfen, sondern sich gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind. Nur weil ein Dritter mit der illegalen Datenverarbeitung beauftragt werde, könne man sich nicht der Verantwortung für Rechtsverstöße entziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht wird nun höchstrichterlich über die Rechtslage zu entscheiden haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a