Europe versus Facebook – Klage gegen irische Datenschutzbehörde

05. Mai 2014
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Ist das Recht auf Datenschutz in unserer heutigen digitalisierten und vernetzten Welt überhaupt noch durchsetzbar? Dieser Frage geht die Vereinigung "Europe versus Facebook" nach und hat nun gegen die irische Datenschutzbehörde Klage vor dem irischen High Court eingereicht. Vor dem Hintergrund des NSA-Spionageskandals befürchtet die Vereinigung den Export der Nutzerdaten europäischer Facebook-Nutzer in die USA und damit unter anderem auch die Weitergabe an die NSA. Die für solche Fälle eigentlich zuständige Datenschutzbehörde lehnte die Bearbeitung der Beschwerde allerdings ab.

Ist das Recht auf Datenschutz in unserer heutigen digitalisierten und vernetzten Welt überhaupt noch durchsetzbar? Dieser Frage geht die Vereinigung "Europe versus Facebook" nach und hat nun gegen die irische Datenschutzbehörde Klage vor dem irischen High Court eingereicht. Vor dem Hintergrund des NSA-Spionageskandals befürchtet die Vereinigung den Export der Nutzerdaten europäischer Facebook-Nutzer in die USA und damit unter anderem auch die Weitergabe an die NSA. Die für solche Fälle eigentlich zuständige Datenschutzbehörde lehnte die Bearbeitung der Beschwerde allerdings ab.

Diese pauschale Ablehnung mit der Begründung, dass es sich bei der Beschwerde um eine "frivole" Angelegenheit handle, möchte die Vereinigung hingegen nicht hinnehmen. Sie sieht in einer Weitergabe der Daten einen Verstoß gegen Art. 25 der EU-Datenschutzrichtlinie, nach der "die Übermittlung personenbezogener Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind oder nach der Übermittlung verarbeitet werden sollen, in ein Drittland" nur dann "zulässig ist, wenn dieses Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet". Diese Voraussetzung sei in den USA, wie in den letzten Monaten zu sehen, gerade nicht gegeben und ein Datenexport somit unzulässig. Mit einer Klage vor dem obersten irischen Gericht für Zivil- und Strafangelegenheit, dem High Court, soll nun ein Tätigwerden der Datenschutzbehörde gerichtlich erzwungen werden. Das Urteil wird für den 18. Juni erwartet.

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