Inhalte mit dem Schlagwort „Facebook“

10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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26. September 2022

Umfang der Pflichten einer Social Media Plattform bei Falschzitaten

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

Die Beklagte „Host-Providerin“ muss nicht nur die „Memes“ sperren, die unter konkreter Nennung der URL gemeldet wurden, sondern „vorbeugend“ das soziale Netzwerk auf alle identische und ähnliche persönlichkeitsrechtsverletzende „Memes“ überprüfen und diese sperren. Hierfür hat sie:

1. Durch automatisierte Erkennung, mit Hilfe eines dafür geeigneten Programmes, alle identische und ähnliche „Memes“ herauszufiltern und

2. In Form einer „menschlichen Moderationsentscheidung“ selber festzustellen, welche der „Memes“ dem Ursprünglichen so kerngleich sind, dass sie das ursprüngliche Falschzitat weiter verbreiten.

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02. September 2022

Findet keine Anhörung bei der Löschung eines Facebook-Posts statt, kann diese im Gerichtsprozess nachgeholt werden

Schwarzer Social Media Post
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2022, Az.: 16 U 229/20

Im vorliegenden Fall klagte ein Facebook-Nutzer, weil mehrere seiner Posts gelöscht worden sind und auch Teilfunktionen seines Kontos vorübergehend gesperrt wurden, ohne dass er zuvor durch den Betreiber angehört worden ist. Hierzu stellte das Gericht zunächst fest, dass es sich bei den Posts um Hassrede handeln könnte. Dem fügte es jedoch hinzu, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks es unterlassen hat, den Nutzer vor der Löschung seiner Posts anzuhören. Dies kann laut dem OLG Frankfurt a. M. im darauf anschließenden Prozess nachgeholt werden. Zusammenfassend wurde somit festgestellt, dass das soziale Netzwerk zwar zur Löschung der Posts befugt sei, die unterlassene Anhörung im Prozess aber nachgeholt werden kann.

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01. Juli 2022

Unzulässige Verwendung einer Fotografie durch Kreisverband einer Partei

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des LG München I vom 20.06.2022, Az.: 42 S 231/21

Ein Fotograf klagte erfolgreich gegen den Kreisverband einer Partei, welcher eines der Bilder des Klägers auf Facebook veröffentlichte. Dagegen legte die Partei Berufung ein und unterlag dabei wieder. Das Bild zeigte eine Aufnahme eines Aktionskünstler, im Rahmen einer Protestaktion gegen die beklagte Partei. Dabei hatte die Partei bei der Veröffentlichung auf Facebook den Schriftzug „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ auf die Fotografie gesetzt. Das LG München bestätigte, dass die Beklagte trotz des zusätzlichen Schriftzugs das Bild zu Unrecht verwendet hat.

Für eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung gemäß § 23 I 1 UrhG sei das Bild nicht genug verändert worden. Das Hinzufügen des Schriftzugs reichte dafür nicht aus. Mit derselben Begründung verneinte das Gericht die Anwendung des § 51a UrhG. Es fehle an den Unterschieden zum Originalwerk, um als Parodie, Karikatur oder Pastiches gelten zu können. Die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG für Berichterstattungen über Tagesthemen sei auch nicht anwendbar, da die Beklagte das Bild nicht zur Berichterstattung nutzte, sondern vielmehr die Protestveranstaltung schlechtmachen wollte.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

Familie - bestehend aus Vatter, Mutter, Mädchen und junge - sitzt vor einem goldenen Tablet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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09. März 2022

Keine Pflicht Dritte zur Löschung von Facebook Videos aufzufordern

Handy umringt von Datenstömen
Urteil des LG Köln vom 13.01.2022, Az.: 14 O 127/20

Das Bereitstellen von fremden urheberrechtlich geschützten Facebook-Videos auf Instagram verpflichtet den Betreiber des Instagram Accounts nicht, Nachahmer, die das Video auf Facebook bereitstellen, zur Löschung der Beiträge aufzufordern. Das LG Köln stellte fest, dass in diesen Fällen der Betreiber weder als Störer, noch aufgrund der Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung in Anspruch genommen werden kann. Das andere Content-Anbieter die geschützten Videos ebenfalls herunterladen und bereitstellen, ist nicht als Vertiefung der früheren Urheberrechtsverletzung anzusehen.

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03. März 2022

Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise unionsrechtswidrig

Hasskommentare an Laptop
Pressemitteilung des VG Köln zu den Beschlüssen vom 01.03.2022, Az.: 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21

In zwei Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln hat dieses entschieden, dass zentrale Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen Unionsrecht verstoßen und daher in den Verfahren nicht anwendbar sind. Insbesondere § 3a NetzDG, welcher Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, ihnen gemeldete Beiträge auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Straftaten zu überprüfen, verstoße gegen das Unionsrecht. Denn der Gesetzgeber habe bei Einführung des § 3a NetzDG gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip verstoßen, wonach sich die rechtlichen Anforderungen an einen in der EU ansässigen Anbieter elektronischer Dienste nach dem Recht seines Sitzstaates richten.

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16. Februar 2022

Facebook erhält kein Recht auf Löschung der Kommentare eines Nutzers

Urteil des OLG Celle vom 20.01.2022, Az.: 13 U 84/19

Ein Facebook-Nutzer hatte unter einem Artikel über das Abtreibungsgesetz in New York kommentiert: „die Amis sind einfach nur pervers, und haben spaß am morden echt furchtbar“, und unter einem Bericht über einen Vorfall mit einem Asylbewerber: „umfahren“. Facebook hatte daraufhin diese Beiträge gelöscht und das Konto des Nutzers gesperrt, wogegen der Nutzer gerichtlich vorging. In der zweiten Instanz hat nun das OLG Celle entscheiden, dass diese Klage teilweise begründet ist, denn der Entfernungsvorbehalt der Nr. 3.2 der Nutzungsbedingungen i.V.m. Teil III Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards von Facebook sei unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Daraus ergibt sich allerdings keine so gravierende Vertragslücke, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre, eine ergänzende Vertragsauslegung, aus der sich ein Recht auf Löschung der Beiträge ergibt, kommt in diesem konkreten Fall mithin ebenfalls nicht in Betracht. Auch der aus § 242 BGB hergeleitete Rückgewährseinwand kann nicht geltend gemacht werden.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

Emoticons in rot, gelb, grün
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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01. Februar 2022 Top-Urteil

BGH: Facebook muss Pseudonyme erlauben

Gesichter an einer Wand
Pressemitteilung Nr. 13/2022 des BGH zu den Urteilen vom 27.01.2022, Az.: III ZR 3/21 und III ZR 4/21

Bei dem sozialen Netzwerk Facebook ist es zulässig, Pseudonyme zu benutzen. Zwar müssen Verbraucher bei der Registrierung ihren richtigen Namen angeben, bei der weiteren Nutzung des Netzwerks allerdings nicht mehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook, die eine Nutzung nur unter Verwendung des Klarnamens gestatten, sind unwirksam. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Urteile des Bundesgerichtshofs nur auf ältere Verträge beziehen, da es im Mai 2018 zu einer Rechtsänderung gekommen ist.

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