Inhalte mit dem Schlagwort „Facebook“

05. August 2021 Top-Urteil

Kontosperrung wegen Hassrede: Facebook muss Nutzer vorab informieren und Gegenäußerung ermöglichen

ein weißer Gefällt mir Button vor einer blauen Wand
Pressemitteilung Nr. 149/2021 zu den Urteilen des BGH vom 29.07.2021, Az.: III ZR 179/20, III ZR 192/20

Die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und zur Sperrung von Nutzerkonten sind gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, weil sie die Nutzer des Netzwerks entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Facebook ist zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem darf sich das Netzwerk vorbehalten, bei Verstößen gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren. Allerdings ist Facebook verpflichtet, den betreffenden Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung des Nutzerkontos vorab zu informieren, den Grund für die Sperrung zu nennen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

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17. Juni 2021 Top-Urteil

Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch dann tätig werden, wenn sie nicht federführend sind

Schloss mit DSGVO Schriftzug, der von Europa Sternen umringt wird
Urteil des EuGH vom 15.06.2021, Az.: C-645/19

Nationale Datenschutzbehörden können unter gewissen Voraussetzungen gegen DSGVO-Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist zwar grundsätzlich die federführende Datenschutzbehörde für die Geltendmachung von Verstößen gegen die DSGVO zuständig. Unter gewissen Umständen können jedoch auch andere nationale Aufsichtsbehörden vor einem Gericht eines EU-Mitgliedsstaats tätig werden, auch wenn sie in Bezug auf die Datenverarbeitung nicht federführende Behörde sind. Dabei muss jedoch eng mit der jeweiligen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet werden. Demnach kann die belgische Datenschutzbehörde von Facebook Belgium die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verlangen, obwohl Facebook seine Hauptniederlassung in Irland hat und damit grundsätzlich die irische Datenschutzbehörde zuständig wäre.

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28. Mai 2021

Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage – DSGVO Vorgaben eingehalten?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.01.2021, Az.: 11 LA 16/20

Wird ein Foto im Internet veröffentlicht und sind die abgebildeten Personen identifizierbar, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wofür nach der DSGVO eine Einwilligung nötig ist. Fehlt diese, kann die Verarbeitung dennoch rechtmäßig sein, beispielsweise unter den Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dafür müsste die Veröffentlichung des Fotos zur Wahrung berechtigter Interessen nötig sein. Das Gericht hat zwar das berechtigte Interesse einer Partei, über politische Aktivitäten zu informieren, anerkannt. Allerdings kam es zum Ergebnis, dass dies auch durch Bilder, auf denen Gesichter weiterer Personen unkenntlich gemacht wurden, geschehen kann. Da dies in dem streitigen Fall unterlassen wurde, konnte die Veröffentlichung auch nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO gestützt werden.

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05. Mai 2021

Löschen von Meinungsäußerungen auf Social-Media

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des OLG München vom 07.01.2020, Az.: 18 U 1491/19

Auf Social-Media-Plattformen Meinungen über tagesaktuelle Themen kundzutun, ist keine Neuheit. Das Löschen solcher Posts von Betreibern der Plattformen auf Berufung ihrer AGB könnte als Eingriff in die Meinungsfreiheit angesehen werden. AGB, die Verhaltensregeln für die Plattform aufstellen, müssen, um gültig zu sein, bezüglich der Beschränkung der Meinungsfreiheit inhaltlich konkret sein. Der Meinungsfreiheit ist hier vor allem das Persönlichkeitsrecht des von dem Beitrag Betroffenen gegenübergestellt.

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19. April 2021

Faktenprüfung darf auf Facebook nicht missverständlich dargestellt werden

Mauszeiger auf Facebook-Button
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020, Az.: 6 U 36/20

Werden die Ergebnisse einer Faktenprüfung über Facebook bekannt gemacht, muss dies so geschehen, dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer dies nicht missversteht. Vorliegend war dies nicht der Fall: Geklagt hatte eine Journalistin, die in einem Artikel über einen "offenen Brief" zum Klimawandel berichtet hat. Dieser Brief wurde einer Faktenprüfung unterzogen, wobei sich unter anderem herausstellte, dass nicht alle erwähnten Informationen zutreffend sind und wichtige Fakten vergessen wurden. Das Ergebnis der Prüfung wurde auf Facebook dauerhaft zusammen mit einem Post der Klägerin angezeigt, in dem sie auf ihren eigenen Artikel hinweist. Das Gericht bejahte einen Wettbewerbsverstoß, da Nutzer wegen dieser Verknüpfung missverständlich davon ausgehen könnten, die Berichterstattung der Klägerin sei der Faktenprüfung unterzogen worden.

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22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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18. Dezember 2020

Einschränkung von Beiträgen in sozialen Netzwerken

AGB vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Nürnberg vom 04.08.2020, Az.: 3 U 3641/19

Facebook löschte einen Kommentar eines Facebook-Nutzers unter einem Beitrag und sperrte den Nutzeraccount vorübergehend, da der Kommentar gegen die Neufassung der Nutzungsbedingungen verstieß. Das OLG Nürnberg entschied hierbei, dass die Einbeziehung der neuen Nutzungsbedingungen, denen die Nutzer vor Weiterbenutzung ihres Accounts zustimmen mussten, wirksam sei. Der Nutzer hätte schließlich die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis mit Facebook zu beenden. Darüber hinaus sei der Berufsfreiheit der Vorrang vor der Meinungsfreiheit dahingehend zu gewähren, dass Betreiber eines sozialen Netzwerks zum Schutze der anderen Nutzer, gewisse Äußerungen in ihren Nutzungsbedingungen als unternehmerische Entscheidung verbieten dürfen.

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20. November 2020

Der Hassrede verdächtiges Posting? Facebook zur vorübergehenden Löschung berechtigt

Tastatur mit roter "hate speech" Taste
Urteil des LG Frankenthal vom 08.09.2020, Az.: 6 O 23/20

Besteht bei einem geposteten Beitrag der Verdacht, dass dieser Hassreden verbreite, ist Facebook dazu berechtigt, diesen Beitrag während seiner Überprüfung zu löschen und den Nutzer zu sperren. Auch wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt, stünden dem Facebook-Nutzer keine Schadensersatzansprüche zu. Anlass für diese Entscheidung war ein auf Facebook geteilter Beitrag eines Satiremagazins, von dessen Inhalt der für den Post Verantwortliche sich nicht distanzierte. Da der Beitrag auf eine mögliche Unterstützung der Nationalsozialisten hinwies, war Facebook aufgrund seiner AGBs zur Überprüfung und mithin zur vorübergehenden Löschung bzw. Sperrung berechtigt.

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30. Oktober 2020

Kein „Freischuss“ bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Beiträgen in sozialen Netzwerken

Eine Person tippt auf einem Smartphone
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 03.09.2020, Az.: 2-03 O 48/19

Dem Betreiber eines sozialen Netzwerks muss nicht die Möglichkeit zugestanden werden, Beiträge, die womöglich gegen die Bestimmungen des sozialen Netzwerks gegen „Hassrede“ verstoßen, zunächst zu löschen und erst nach einer Beschwerde der Nutzer wiederherzustellen. Eine solche Möglichkeit eines „Freischusses“ würde dazu führen, dass der Betreiber des sozialen Netzwerks ohne sachliche Rechtfertigung Beiträge löschen und dabei darauf hoffen könnte, dass der betroffene Nutzer keine Beschwerde erhebt. An der für einen Unterlassungsanspruch des betroffenen Nutzers erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlt es deshalb nicht schon deswegen, weil der Beitrag wiederhergestellt wurde.

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23. Oktober 2020

Facebook-Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung eines gelöschten Beitrags in einem sozialen Netzwerk

Handy mit Datenströmen
Beschluss des OVG Berlin-Branenburg vom 11.08.2020, Az.: OVG 11 N 16.19

Wird der Beitrag eines Facebook-Nutzers wegen eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook auf Grundlage des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) gelöscht, so steht dem Nutzer kein Anspruch gegen die Behörde auf Einschreiten gegen die Löschung zu. Facebook kann nämlich aufgrund des NetzDG nicht dazu gezwungen werden, den betroffenen Beitrag erneut in dem sozialen Netzwerk freizuschalten. Ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch hinsichtlich der Löschung ist nicht gegeben, da der Erlass des NetzDG mangels eines Aktes der vollziehenden Gewalt keinen tauglichen Anknüpfungspunkt als verletzende Amtshandlung für einen Folgenbeseitigungsanspruch darstellt.

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