Inhalte mit dem Schlagwort „Festnetz“

29. September 2017

Werbung mit „Das beste Netz“ ist irreführend

Junge hält sich ein Schnurtelefon an das Ohr
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 19.09.2017, Az.: 6 W 97/17

Wer seine Angebote mit „Das beste Netz“ bewirbt, vermittelt den Eindruck, er sei Inhaber eines eigenen Netzes. Das ist irreführend, wenn der Werbende im Wesentlichen auf die Nutzung fremder Netze angewiesen ist. Daran ändert auch ein tatsächlicher Testsieg nichts, wenn die Werbung nicht auf den konkreten Inhalt des Tests explizit Bezug nimmt. Weiter ist die Nutzung von Firmenzeichen und Farben der Konkurrenz zu unterlassen; vergleichende Werbung ist nur zulässig, wenn sie nicht irreführend ist.

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20. März 2013

Mehrwöchiger Nutzungsausfall des DSL-Anschlusses kann zu Schadensersatzanspruch des Anschlussinhabers führen

Kommentar zum Urteil des BGH vom 24.01.2013, Az.: III ZR 98/12

Die Nutzung des Internets ist in Deutschland in keinem Bereich mehr wegzudenken. In den letzten Jahren hat es sich neben dem Fernsehen zu dem meistgenutzten Medium entwickelt, das von den Nutzern in aller Regel mehrmals täglich für private als auch berufliche Zwecke verwendet wird. Immer häufiger werden dabei über einen Anschluss - neben dem Internet - auch Festnetz- (VoIP) und Telefax- (Fax-over-IP) Dienste ermöglicht. Umso ärgerlicher ist es für den Kunden jedoch dann, wenn es aufgrund technischer Probleme zum Ausfall des Anschlusses kommt und weder Internet noch Festnetz oder Fax zur Verfügung stehen. Ob dem Anschlussinhaber in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch gegen seinen Provider zusteht, hatte der BGH vor kurzem zu entscheiden.

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26. Februar 2010

Preisangabengestaltung für (0)180er Rufnummern ab dem 1. März 2010

Meldung der Bundesnetzagentur vom 04.02.2010

Am 01. März 2010 treten Änderungen zum Schutz des Verbrauchers im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dienstleistungen im Rufnummernbereich (0)180 heißen von nun an nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern erhalten den neuen Namen "Service-Dienste". Außerdem werden preisliche Obergrenzen für Anrufe aus dem Fest- und Mobilfunknetz festgelegt.
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