Inhalte mit dem Schlagwort „Firewall“

29. September 2011 Top-Urteil

Bank muss 6.000,00 EUR wegen eines Phishing-Angriffs zurückzahlen

EIne Hand im schwarzen Handschuh greift aus einem Laptop die auf dem Tisch befindliche Geldbörse.
Urteil des LG Landshut vom 14.07.2011, Az.: 24 O 1129/11

Kann einem Online-Banking-Nutzer hinsichtlich der Erkennbarkeit eines Phishing-Angriffes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, so ist die Bank diesem zum Ersatz verpflichtet, § 675u S.1 BGB. Grobe Fahrlässigkeit kann etwa durch die Verwendung eines aktuellen Antivirenprogramms/Firewall, aufgrund nur rudimentärer Computerkenntnisse, durch täuschend echte Einspielung des Trojaners in den Anwendungsablauf oder unpräzise Warnhinweise seitens des Finanzdienstleisters entfallen.

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13. November 2015

Keine Strafbarkeit der Datenspionage bei unzureichender Firewall

Schloss auf Tastatur symbolisiert Online-Datenschutz
Beschluss des BGH vom 21.07.2015, Az.: 1 StR 16/15

Wird zum Aufbau eines Botnetzwerks eine Schadsoftware verwendet, welche so entwickelt wurde, dass diese von einer Auswahl vorinstallierten Firewalls schlichtweg nicht erkannt wird, erfüllt dies nicht den Tatbestand des „Ausspähen von Daten“ im Sinne des § 202 a I StGB, wenn die Wirkweise der Schadsoftware nicht konkret dargelegt wird.

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08. Oktober 2014

Sorgfaltspflichten bei Überweisungen mittels smsTAN-Verfahren

Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 3 O 390/13

Bankkunden müssen bei der Verwendung von Online-Banking mittels smsTAN-Verfahren die auf das Mobiltelefon vor Bestätigung der Überweisung angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten sorgfältig überprüfen. Das Unterlassen stellt einen groben Verstoß gegen die gebotenen Sorgfaltspflichten dar. Für fehlerhafte Überweisungen, die auf ein Unterlassen der Prüfung zurückzuführen sind, scheidet eine Ausgleichspflicht der Bank gem. § 675 u BGB aus.

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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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