Inhalte mit dem Schlagwort „Fotorecht“

03. Januar 2013

Berichterstattungen und Bildveröffentlichungen von Restaurantbesuchen Prominenter

Urteil des LG Köln vom 21.11.2012, Az.: 28 O 328/12 Unterhaltende Berichterstattung und Bildveröffentlichungen in Medien können vom Schutz der Pressefreiheit umfasst sein, wenn zwischen den Rechtspositionen der Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewogen wurde und die Veröffentlichung der Meinungsbildung der Öffentlichkeit dient. Die heimliche Aufnahme und die Berichterstattung über ein privates Essen eines Fernsehmoderators und des deutschen Außenministers in einem Nobelrestaurant, ist jedoch der reinen Privatsphäre der Abgebildeten zuzuordnen und somit unzulässig.
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18. Dezember 2012

Abrufbarkeit eines Lichtbildes über URL-Adresse löst bereits Vertragsstrafe aus

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.12.2012, Az.: 6 U 92/11

Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch dann fällig, wenn der Urheberrechtsverletzer zwar den Link zu dem betreffenden Bild gelöscht hat, nicht jedoch die URL-Adresse des Bildes selbst.

Vorliegend hatte sich ein Verlag gegenüber einem Fotografen verpflichtet, es zu unterlassen, eines seiner Bilder ohne Angabe des Künstlers und der Quelle für seine Homepage zu nutzen und löschte den Link auf seiner Homepage zu dem Bild, ließ dieses jedoch unverändert abgespeichert unter derselben URL-Adresse.
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17. Dezember 2012

5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.11.2011, Az.: 12 O 438/10 Die Veröffentlichung von Nacktbildern in einer Werbebroschüre des Fotografen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Eine Einwilligung des Modells in die Veröffentlichung der Bilder kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil das Modell zu früheren Zeiten anderweitige Nacktbilder ihres Körpers öffentlich zur Schau stellte.
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07. Dezember 2012

Playboy am Sonntag

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10 In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
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20. November 2012 Kommentar

Lichtbild muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett von Servern gelöscht werden

Kommentar zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11

Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirklichung der Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.

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13. November 2012

Fotografien von Prominenten mit ihren Kindern

Urteil des LG Köln vom 10.10.2012, Az.: 28 O 195/12 Eine ungenehmigte Bildnisveröffentlichung einer unverpixelten Fotografie, auf der eine Mutter mit ihrem Kind während eines Spazierganges zu sehen ist, greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht und die geschützte Eltern-Kind-Beziehung ein. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt hierbei jedoch nicht grundsätzlich, sondern vielmehr als ultima ratio in Betracht. Insbesondere die lediglich einzelne Veröffentlichung eines neutral zu bewertenden Bildes ohne herabsetzenden Charakter begründet keinen Schadensersatzanspruch.
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22. Oktober 2012

Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay

Beschluss des OLG Hamm vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12

Für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerbliche Dritte ist ein Lizenzschaden in Höhe von 450 € anzusetzen. Die bisher üblicherweise angewandten Regelstreitwerte in Höhe von 6.000 € für eine ungenehmigte Verwendung, sind jedoch für die Fälle von lediglich zeitlich begrenzter Verwendung (hier: Produktbild auf eBay), nicht mehr angemessen. Vielmehr ist zur Berechnung des Streitwertes der geltend gemachte Lizenzschaden zu verdoppeln, mithin 900 €.

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10. Oktober 2012 Top-Urteil

Speicherung eines Lichtbildes rechtfertigt Vertragsstrafe

Fotoreihe in Form der Negative einer Kamera.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11

Ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, in der sich eine Partei dazu verpflichtet, auf die weitere Nutzung eines Lichtbildes im Internet zu verzichten, liegt bereits dann vor, wenn die entsprechende Datei weiterhin auf einem Server gespeichert und abrufbar, folglich die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit des Bildes durch Eingabe der betreffenden URL weiterhin vorhanden ist. Entscheidend ist, ob das Bild auch ohne genaue Kenntnis der URL aufgefunden werden kann, beispielsweise über den Einsatz von Suchmaschinen.

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01. Juni 2012

Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen

Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2012, Az.: I ZR 234/10 Der Bundesgerichtshof hat den Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,00 EUR verurteilt. Dieser hatte den bereits verstorbenen Gunter Sachs durch eine Abbildung und dazu gehörige Berichterstattung in der "Bild am Sonntag" ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken vereinnahmt und so sein Recht am eigenen Bild verletzt. Dass dies nicht in einer eigens gekennzeichneten Werbeanzeige, sondern im Rahmen eines redaktionellen Artikels geschah, ist nach Auffassung des BGH unbeachtlich.
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25. April 2012

Paparazzi und Kleinkriminelle

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12

Das Fotografieren eines Angeklagten ohne dessen Zustimmung kann einen rechtswidrigen Angriff im Sinne des § 32 StGB (Notwehr) darstellen, so dass der Angeklagte Maßnahmen ergreifen darf, die geeignet, erforderlich und geboten sind, um den Angriff zu beenden. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Allerdings ist dies ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ob und in welchem Umfang die Allgemeinheit ein das Persönlichkeitsinteresse überwiegendes Informationsinteresse hat, ist aufgrund einer wertenden Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

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