Fristlose Kündigung eines Azubis wegen Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
Pressemitteilung des LAG Hamm vom 10.10.2012, Az.: 3 Sa 644/12 Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wird sie ausgesprochen, weil ein Auszubildender seinen Arbeitgeber bei Facebook als „Ausbeuter“ und „Menschenschinder“ bezeichnet. Die Beleidigungen waren vorliegend einer Vielzahl von Menschen zugänglich. Darüber hinaus konnte sich der Azubi nicht auf Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses berufen, da er bereits 26 Jahre alt war.
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