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Inhalte mit dem Schlagwort „gewerblicher Rechtschutz“
24. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 28.09.2011, Az.: 26 W (pat) 18/11 Zwischen der Wort-Bildmarke „Magic Cooler“ und der prioritätsälteren Wort-Bildmarke „Magic Cooler“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Kennzeichnungskraft der Marke ist äußerst gering, da die Bezeichnung „Magic Cooler“ übersetzt auf eine nicht sofort erkennbare und daher magisch kühlende Wirkung hindeutet. Die aufgrund der geschwächten Kennzeichnungskraft durchschnittlichen Anforderungen an den Markenabstand sind dadurch erfüllt, dass beide Zeichen sich in ihrer graphischen Gestaltung unterscheiden.
Weiterlesen 21. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 14.09.2011; Az.: 26 W (pat) 502/11
Die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ verstößt nicht gegen die guten Sitten, so dass die Eintragung nicht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG versagt werden kann. Die Eintragungsfähigkeit besteht jedoch nur im Zusammenhang mit Spirituosen. In diesem Bereich verbindet der angesprochene Verkehr das Wort „Brand“ zugleich, wenn auch nicht in erster Linie, mit einem gebrannten alkoholischen Getränk wie Branntwein und nicht nur mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Übergang zur Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Aus diesem Grund kann eine sittlich anstößige Verhöhnung bestimmter Bevölkerungsteile nicht angenommen werden.
Weiterlesen 14. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 20.09.2011, Az.: 33 W (pat) 100/10 Das Zeichen „Berufsunfähigkeitsvorsorge“ ist für die angemeldeten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig, da es im engen Zusammenhang zu den beanspruchten Dienstleistungen steht, namentlich Immobilien- und Finanzdienstleistungen.
Weiterlesen 14. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 07.10.2011, Az.: 25 W (pat) 509/10
Zwischen den Marken „K-fee“ und „K.FeeFee“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Marken halten bei unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft den gebotenen Abstand ein. In klanglicher bzw. begrifflicher Hinsicht besteht zwischen den beiden Marken ein deutlicher Unterschied. Während die Marke „K-fee“ vom angesprochenen Verkehr als „Kaffee“ verstanden wird, versteht der Verkehr die Marke „K.FeeFee“ aufgrund der Verwendung des zweiten „Fee“ als „Kaffee-Fee“.
Weiterlesen 07. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 26 W (pat) 572/10 Die Marke „Ihre Energie. Unsere Leidenschaft.“ hat keinen vagen, unkonkreten, diffusen Begriffsinhalt und besitzt daher für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keinen für das Minimum an Unterscheidungskraft erforderlichen Grad an Originalität oder Prägnanz.
Weiterlesen 07. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 15.02.2011, Az.: 27 W (pat) 19/10 Der Begriff "Handyführerschein" wird im Hinblick auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen lediglich als Hinweis auf deren Thema bzw. Gegenstand, nicht aber als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden, sodass jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
Weiterlesen 22. September 2011 Beschluss des BPatG vom 12.09.2011, Az.: 26 W (pat) 68/10 Dem angemeldeten "Miracle Garden" Zeichen fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren. In werbeüblicher Weise wird lediglich auf die Eignung der angemeldeten Waren zur Gestaltung eines „Wundergartens“ im Sinne eines wunderbaren Gartens hingewiesen. Der relevante inländische Verkehr versteht die Zeichen als „Wundergarten“. Die angemeldeten Waren sind dazu gedacht, einen Wundergarten, in dem wunderbare Pflanzen wachsen und in dem eine wunderbare Atmosphäre herrscht, zu erschaffen.
Weiterlesen 16. September 2011 Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 26 W (pat) 532/10 Zwischen der Marke „VITAFIT“ und der Marke „VITAL & FIT“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Schutzumfang der Marke „VITAFIT“ ist unterdurchschnittlich, so dass die Abweichungen in der Marke „VITAL & FIT“ ausreichend sind.
Weiterlesen 16. September 2011 Beschluss des BPatG vom 24.08.2011, Az.: 29 W (pat) 39/10
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „CIROSEC“ und in Anbetracht der nur entfernten Dienstleistungsähnlichkeit, hält die Marke „CIROCOM“, aufgrund der Unterschiede in den Schlusssilben, den erforderlichen (geringen) Markenabstand ein.
Weiterlesen 13. September 2011 Beschluss des OLG Stuttgart vom 17.08.2011, Az.: 4 W 40/11 Eine Gegenabmahnung ist zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93 ZPO – im gesamten Rechtsbereich des gewerblichen Rechtsschutzes - nicht erforderlich.
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