Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“

21. Oktober 2013

100.000,- EUR Ordnungsgeld gegen Axel Springer AG wegen unlauterer Werbung

Beschluss des LG Berlin vom 15.08.2013, Az.: 16 O 55/11 Bereits 2012 war der Axel Springer AG untersagt worden, unter dem Vorwand, Unklarheiten der Kündigung eines Zeitschriftenabos klären zu wollen, Rückrufe von Kunden zu provozieren und im Gespräch erneut ein Abo anzubieten. Nichtsdestotrotz wurden Verbraucher nun wieder auf diese Art belästigt, weshalb sich das LG Berlin unter Berücksichtigung des erheblichen wirtschaftlichen Interesses veranlasst sah, ein drastisches Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,- EUR zu verhängen.
Weiterlesen
21. Oktober 2013

Kostenbegünstigung III

Beschluss des BGH vom 03.09.2013, Az.: X ZR 1/13 und X ZR 2/13 a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 Kostenbegünstigung I).
Weiterlesen
20. Oktober 2013

Baumann

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 93/12 a) Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten Kennzeichenrecht identisches oder ähnliches Zeichen nutzt. b) An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines Kennzeichenrechts im Verhältnis zum Kennzeichenrecht des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.
Weiterlesen
20. Oktober 2013

Markenheftchen II

Urteil des BGH vom 20.06.2013, Az.: I ZR 201/11 a) Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt. b) Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger abgemahnt worden ist, ist es grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn sich ihre Gesellschafter darauf berufen, dass für sie keine vertragliche Unterlassungspflicht begründet worden ist.
Weiterlesen
20. Oktober 2013

Aufzugsmultigruppensteuerung

Urteil des BGH vom 14.05.2013, Az.: X ZR 107/10 Ist dem Fachmann die Möglichkeit bekannt, die Steuerung mehrerer technischer Vorrichtungen (hier: zweier oder mehrerer Aufzugsgruppen) durch eine übergreifende Gesamtsteuerung zu überlagern, besteht in der Regel Anlass, von den damit eröffneten und naheliegenden Möglichkeiten zur Optimierung der
Steuerung auch insoweit Gebrauch zu machen, als diese im Stand der Technik nicht beschrieben sind.
Weiterlesen
20. Oktober 2013

Druckdatenübertragungsverfahren

Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen. b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
Weiterlesen
14. Oktober 2013

Übermäßige Werbung einer Biermake ist eine unzulässige Produktplatzierung

Pressemitteilung des OVG Münster vom 16.09.2013, Az.: 2 A 10002/13.OVG Um die Werbung einer Biermarke als sogenannte Produktplatzierung nach dem 13. Rundfunkstaatsvertrag zu rechtfertigen, darf diese nicht zu stark in den Vordergrund gestellt werden. Während einer Liveübertragung eines Fußballspiels des privaten Fernsehsenders Sat.1 hat ein Moderator einen Fußballmanager in einem Männercamp einer Brauerei interviewt. Hierbei hat er vielfach den Namen der Biermarke genannt und auch auf diversen Kleidungsstücken und Gegenständen war das Logo präsent. Dieses übertriebene Werben sah das Oberverwaltungsgericht als unzulässige Produktplatzierung an.
Weiterlesen
14. Oktober 2013

Das Logo „KAMINE“ ist nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 05.09.2013, Az.: 24 W (pat) 536/11

Der Wort- und Bildkombination "KAMINE" fehlt es an jeglicher Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 6, 11, 19, 35 (insbesondere Werbung). Das Symbol stellt einen engen beschreibenden Zusammenhang zwischen den beanspruchten Dienstleistungen dar.

Weiterlesen
11. Oktober 2013

Aus Akten werden Fakten

Beschluss des BGH vom 18.04.2013, Az.: I ZB 71/12 Für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder gefehlt hat und es daher von der Eintragung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ausgeschlossen oder entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eingetragen worden ist, ist auf das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens abzustellen.
Weiterlesen
07. Oktober 2013

Kein Patentschutz für Apple

Pressemitteilung des BPatG zum Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 2 Ni 61/11 EP, 2 Ni 76/11 EP Das Patent „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“ der Firma Apple Inc. ist vom Bundespatengericht für nichtig erklärt worden. Das beanspruchte Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Ausschlaggebend dafür war, dass es bereits vorgestellt wurde, ohne das Patent überhaupt angemeldet zu haben. Die Anmeldung erfolgte erst später. Allerdings war der Stand der Technik zu diesem Zeitpunkt bereits ein anderer als vor der Präsentation, womit es nicht mehr die erforderliche erfinderische Tätigkeit aufwies.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a