Inhalte mit dem Schlagwort „Handyvertrag“

12. April 2021 Top-Urteil

Handytarife mit Online-Diensten zum „Nulltarif“ verstoßen gegen EU-Recht

Handy und Bargeld
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 & C-39/19

Verträge von Mobilfunkanbietern, die die Nutzung bestimmter Onlinedienste von dem bereitgestellten Datenvolumen exkludieren oder eine uneingeschränkte Nutzung über das vereinbarte Datenvolumen hinaus gestatten, verstoßen laut EuGH gegen geltendes EU-Recht. Das Gericht beruft sich hierbei auf Art. 3 der Verordnung 2015/2120, welcher den Endnutzern, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, einen uneingeschränkten Zugang zum Internet sichern soll. Die Praxis, einige Anwendungen bevorzugt zu behandeln, schränke das Recht der Endnutzer auf einen uneingeschränkten Internetzugang ein und sei auch nicht zu rechtfertigen, da sie aus Sicht des Gerichts allein auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

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11. Oktober 2018

Die „Abo-Falle“: Zu den Anforderungen an den Abschluss eines Abonnementvertrages für mobile Dienstleistungen

Handy mit Geld
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.08.2018, Az.: 50 C 248/17

Abonnementverträge über Mobile-Entertainment-Dienstleistungen mittels WAP-/WEB-Billings kommen nicht zustande, wenn der Kunde aufgrund der technischen Gestaltung der angezeigten Webseite mittels sog. „I-Framings“ über den vermeintlichen Abschluss eines Vertrags getäuscht wird. Zum wirksamen Abschluss eines solchen Vertrages bedarf es eines konkreten Hinweises auf einen Kauf oder der Eingehung eines kostenpflichtigen Abonnements. Das Anzeigen verschiedener Banner und Fenster, die unübersichtlich übereinandergelegt gelegt wurden, wodurch für den Internetnutzer überhaupt nicht mehr ersichtlich ist, wo er schlussendlich klickt und nicht darüber informiert wird, welche Verpflichtungen er womöglich eingeht, genügt einer solchen Hinweispflicht gerade nicht, sondern stellt vielmehr eine unzulässige „Abo-Falle“ dar.

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23. Februar 2015

Zur Darlegung des entgangenen Gewinns bei Kündigung eines Handyvertrags

Frau mit rot lackierten Nägeln hebt in der einen Hand einen Kulli und in der anderen Hand ein Smartphone. Vor ihr liegt ein Schriftstück.
Urteil des AG Stuttgart vom 03.07.2014, Az.: 1 C 1490/14

Nach einer außerordentlichen Kündigung eines Handvertrags, die der Kunde durch Zahlungsverzug verschuldet hat, steht dem Mobilfunkanbieter ein Anspruch auf Ersatz seines Kündigungsschadens und damit auch des entgangenen Gewinns zu. Der Gewinn, der aufgrund des Ausbleibens der Vertragsdurchführung entgangen ist, wird durch die Spezialunkosten geschmälert, die der Anbieter bei Nichtdurchführung des Vertrags erspart hat. Die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs erfordert danach eine nachvollziehbare Darstellung des unter Berücksichtigung der Spezialkosten entgangenen Gewinns.

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01. August 2014 Top-Urteil

Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung

Frauenhand hält ein Handy.
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 53/13

Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.

Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.

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03. Januar 2013

1.845,86 € für Internetnutzung im Ausland

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12 Bei Abschluss eines Handyvertrages inklusive Internet-Flatrate ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche hohe Zusatzkosten durch die Nutzung des Internets im Ausland hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für die Handynutzung außerhalb der EU. Erfolgt dieser Hinweis nicht, hat der Kunde die Kosten für die Internetnutzung nicht zu tragen. Eine Klausel, welche die Internet-Flatrate auf das Inland begrenzt und sich für die sonstige Nutzung auf die Preise des jeweiligen Roaminganbieters stützt, erfüllt diese Informationspflichten nicht.
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