Friedliche Demo darf von der Polizei nicht gefilmt werden
Urteil des VG Berlin vom 05.07.2010, Az.: VG 1 K 905.09
Die Polizei darf eine friedliche Demonstration auch dann nicht filmen, wenn dies bloß zur Lenkung und Leitung des Einsatzes geschieht und die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Auch eine solche Vorgehensweise stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist eine solche Videoüberwachung rechtswidrig.
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