Inhalte mit dem Schlagwort „IP-Adresse“

30. August 2011

Internetprovider darf Auskunft über Anschlussinhaber erteilen

Beschluss des OLG Köln vom 09.06.2011, Az.: 6 W 159/10

Die Auskunft über Verkehrsdaten zur Identifizierung des Anschlussinhabers ist für einen Internetprovider weder tatsächlich noch rechtlich unmöglich. Tatsächlich möglich ist die Auskunft, da die Zeit der erstmaligen Vergabe einer dynamischen IP-Adresse solange im operativen Datensystem gespeichert wird, bis eine Neuvergabe erfolgt. Rechtlich möglich ist die Auskunft, da die Daten nicht in einem Vorratsdatenspeicher entsprechend dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TGK gespeichert sind.
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29. August 2011

Polizei hilft Filesharer?

Urteil des LG Stuttgart vom 28.06.2011, Az.: 17 O 39/11 Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diejenige Person für eine Rechtsverletzung verantwortlich ist, der zum fraglichen Zeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. Diese Vermutung ist entkräftet, wenn auf dem PC nachweislich weder ein Filesharing-Programm noch die angeblich zum Download bereit gestellten Dateien befinden und darüber hinaus die WLAN-Verbindung ausreichend gesichert ist. Der Nachweis kann insbesondere dann erfolgreich geführt werden, wenn im Rahmen einer polizeilichen Nachschau vorbenannte Umstände ermittelt werden.
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24. November 2010

Einfaches Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerk genügt nicht

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 136/10 Das einfache Bestreiten einer Urheberrechtsverletzung in einem P2P-Netzwerk reicht nicht aus, um die Vermutung für die dargelegte Rechtsverletzung zu erschüttern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers dreimalig bestimmt wurde und diesem zuzuordnen ist. Bei der Frage des Vorliegens eines Beweisverwertungsverbotes, im Hinblick auf die Ermittlung der IP-Adressen ist deutsches Datenschutzrecht maßgeblich.
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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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18. Juni 2010

Kein gewerbliches Ausmaß bei Filesharing

Beschluss des LG Kiel vom 06.05.2009, Az.: 2 O 112/09

Die Antragstellerin begehrte die Sicherung von gespeicherten IP-Adressen auf Grund eines Urheberrechtsverstoßes wegen des Bereitstellens eines sehr aktuellen Musikalbums in einer Tauschbörse. Ein Auskunftsanspruch erfordert dabei , dass die jeweiligen Anschlussinhaber urheberrechtlich geschütztes Material "in gewerblichem Ausmaß" zum Herunterladen angeboten haben. Gewerbliches Ausmaß ergibt sich nach Ansicht des Gerichts aber nicht aus dem Anbieten in Internettauschbörsen in der verkaufsrelevanten Phase. Vielmehr wird es dadurch begründet, dass das Handeln auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils abzielt. Für diese Absicht spricht hier jedoch nichts. Bedeutend sind auch der Wert des Produkts und die Nachfrage danach. Dazu machte die Antragstellerin jedoch keine Angaben.
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27. Mai 2010

Gewerbliches Ausmaß bei Auskunftsansprüche gegen Dritte

Beschluss des OLG Oldenburg vom 01.12.2008, Az.: 1 W 76/08 In einem Beschwerdeverfahren verneinte das OLG Oldenburg einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den Internetprovider über die Namen und Anschriften der Personen, deren IP-Adressen in Tauschbörsen ermittelt wurden. Das Oberlandesgericht ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Verletzung des Urheberrechts „in gewerblichem Ausmaß“ nicht nur für die Ansprüche gegen den Verletzer aus § 101 Abs. 1 UrhG gilt, sondern auch für die Ansprüche gegen Dritte, die das Gesetz in § 101 Abs. 2 UrhG zur Verfügung stellt. Solange aber nur ein einzelner Download von der fraglichen IP-Adresse vorliegt - selbst wenn es sich dabei um ein ganzes aktuelles (Musik-) Album handelt - ist eine einschränkende Interpretation des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ auch im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis geboten.
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23. Februar 2010

Online – Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09

Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.
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07. Januar 2010

Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Beschluss des OLG Köln vom 11.09.2009, Az.: 6 W 95/09 Bei der Glaubhaftmachung, dass von einer zugeteilten IP-Adresse aus das geschützte Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, muss dies als überwiegend wahrscheinlich anzusehen sein. Wenn ein Zeuge eidesstattlich versichert, die angebotene Datei abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen zu haben, und die IP-Adresse in dem Zeitpunkt dem entsprechenden Anschluss zugeteilt war, ist der Sachverhalt im einstweiligen Verfügungsverfahren ausreichend glaubhaft gemacht.
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20. November 2009

Lückenloses Nachvollziehen von festgestellten IP-Adressen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 22.09.2009, Az.: 2-18 O 162/09

Wird eine Täterschaft oder Störereigenschaft seitens des Beklagten dezidiert in Abrede gestellt, beispielsweise im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, so muss der Kläger die Zuordnung der festgestellten IP-Adresse zum Beklagten lückenlos nachweisen. Insbesondere muss er darlegen, dass es sich bei der Zuordnung um durch den Provider nach § 101 Abs. 9 UrhG ermittelte Daten handelt.
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13. Oktober 2009

Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“

Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.
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