Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

04. Oktober 2011

„Finish Quantum“

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2011, Az.: 6 U 146/10 Wird für den Geschirrspültab "Finish Quantum" mit der Logobeschriftung „Von Verbrauchern zu Hause getestet:  91 % der Verbraucher bewerten: Reinigungsleistung SEHR GUT - Quelle: www.finish.de“ geworben, so ist diese Werbung irreführend. Für den Werbeadressat ist nicht ersichtlich, dass dem Verbraucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zugrunde liegt, welche lediglich eine positive oder negative Beantwortung ohne Möglichkeit der Abstufung vorsieht.
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26. September 2011

„Stattpreise“

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.09.2011, Az.: 38 O 58/09 Wird ein Artikel mit einer Darstellung einer Preisgegenüberstellung unter Angabe des jetzigen und eines durchgestrichenen Preises beworben, muss auch ein Hinweis darauf erfolgen, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (der früher verlangte Preis/Herstellerempfehlung/Preis von Mitbewerbern).
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22. September 2011

Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10

Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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14. September 2011

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“

Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10

Der an Kinder gerichtete Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark ist irreführend. Beim relevanten Verkehrskreis wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass bei täglichem Konsum vergleichbare Vorteile wie bei einem Glas Milch zu erwarten sind. In Wahrheit enthält das Produkt auf dieselbe Menge bezogen ein Mehrfaches an Zucker als Vollmilch.
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13. September 2011

„Servicepartner“ sind keine „Vertragspartner“

Urteil des BGH vom 17.03.2011, Az.: I ZR 170/08

Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshändler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.
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29. August 2011

„Schönheit von innen“ für Alle?

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 03.08.2011, Az.: 6 W 54/11

Der bekannte Werbeslogan "Schönheit von innen" ist wettbewerbsrechtlich vor einer unlauteren Nachahmung geschützt. Deshalb wird dieser gute Ruf in unlauterer Weise ausgenutzt, wenn ein Konkurrent ein vergleichbares Produkt mit dem identischen Werbeslogan bewirbt.
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23. August 2011

Achtung, E-Postbrief ist nicht so sicher, wie der klassische Brief!

Urteil des LG Bonn vom 30.06.2011, Az.: 14 O 17/11 Die Werbeaussage der Deutschen Post - „E-Postbrief so sicher und verbindlich wie der Brief" - ist schlicht unwahr. Unter Bezugnahme auf www.duden.de/rechtschreibung  bedeutet verbindlich u.a. in der Rechtssprache rechtsgültig, rechtskräftig, rechtswirksam. Eine rechtswirksame Erklärung kann, insbesondere dann nicht mittels des E-Postbriefes abgegeben werden, wenn eine Schriftform vorgeschrieben ist, da hierzu eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Zwar kann eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzen. Allerdings ist eine qualifizierte elektronische Signatur beim E-Postbrief nicht möglich. Verlässt sich der Verbraucher auf die Aussage der Deutschen Post, kann er bei der Wahl des E-Postbriefes erhebliche Nachteile erleiden und wird irregeführt.
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22. August 2011

Alterswerbung: Geschäftskontinuität vs. Namenskontinuität

Urteil des LG Arnsberg vom 21.04.2011, Az.: 8 O 104/10

Eine sogenannte Alterswerbung – „Wir …fertigen unsere Geräte seit 1984…“ – ist nur bei einer Geschäftskontinuität und nicht bei einer bloßen Namenskontinuität zulässig. Mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation ist der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet. Deshalb liegt keine Geschäftskontinuität vor, insoweit der Erwerber der Betriebs- und Geschäftsausstattung lediglich (teilweise) den Firmennamen fortführt. Der Verbraucher wird vielmehr über das tatsächliche Alter des Unternehmens irregeführt.
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16. August 2011

Werbung mit einer gesundheitlichen Wirkung nur bei wissenschaftlichem Nachweis

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.07.2010, Az.: 4 U 12/04 Ein Apotheker warb mit einem Werbeflyer gegenüber anderen Apothekers für ein Nahrungsergänzungsmittel. Hierbei wurde der Eindruck vermittelt es gebe ein grundsätzliches Problem einer „Übersäuerung“ bzw. "Verschlackung" mit gravierenden Folgen. Diese Säure würde im Bindegewebe deponiert werden und zu einer "panzerartige Verhärtung" führen und damit zur "Orangenhaut" (Cellulite). Das Produkt des Apothekers schütze hiervor. Da diese Werbeaussage nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist, ist sie irreführend und damit unlauter. 
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11. August 2011

Herrscht die „Oberpfälzer Bierkönigin“ über die gesamte Oberpfalz?

Urteil des OLG Nürnberg vom 07.06.2011, Az.: 3 U 2521/10

Die Verwendung des Titels „Oberpfälzer Bierkönigin“ ruft beim Verbraucher den (falschen) Eindruck hervor, dass sie sämtliche oberpfälzische Brauereien repräsentiert. In Wahrheit repräsentiert sie nur eine oberpfälzische Brauerei und diese hat sie ausschließlich für eigene Werbezwecke wählen lassen und dementsprechend auch nur zu diesem Zweck eingesetzt. Allerdings ist dieses Verhalten nicht unlauter, da insbesondere die Interessen der Marktteilnehmer nicht spürbar beeinträchtigt werden. Der Verbraucher bewertet die Wahl und den Auftritt einer Bierkönigin als „Werbegag“ und weiß, dass die Wahl einer Bierkönigin mit Absatzinteressen von Brauereien verbunden ist. Für die Kaufentscheidung ist es irrelevant, wie viel Einfluss die einzelnen Brauereien an der Wahl der entsprechenden Bierkönigin haben.
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