BGH: Altkanzler Helmut Kohl kann Herausgabe der Tonbänder mit Interviews von Ghostwriter verlangen
Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Herausgabe der Tonbänder mit Interviews, die ein Journalist in den Jahren 2001 und 2002 mit ihm zum Zwecke der Erstellung von Kohls Memoiren geführt hat. Der Anspruch ergibt sich aus einem zwischen den Parteien bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnis. Nachdem Kohl die Zusammenarbeit beendet und somit den Auftrag widerrufen hat, ist der Journalist verpflichtet, diesem nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken Kohls herauszugeben, die er zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Auf das Eigentum an den Tonbändern, auf denen sich die Aufnahmen befinden, kommt es dabei nicht an.