Inhalte mit dem Schlagwort „Miete“

12. Juli 2013

Unwirksame Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverträgen

Urteil des BGH vom 29.05.2013, Az.: VIII ZR 285/12 Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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16. November 2012

Übersteigerter Eigenbedarf & ungerechtfertigte Härte

Urteil des AG Lörrach vom 24.05.2012, Az.: 4 C 50/12 1. Ein übersteigerter Eigenbedarf ist nur dann gegeben, wenn zwischen Mietwohnung und finanziellen Verhältnissen des Vermieters, der die Wohnung nun selbst beziehen will, ein krasses Missverhältnis erkennbar ist. Ein solches ist aber nicht bereits dann anzunehmen, wenn nur eine Person 113 m² nutzen will. Besonders spricht schon gegen diese Annahme, dass der Vermieter die Mittel aufbringen konnte, die Wohnung zu kaufen. 2. Ein in Betracht kommender Widerspruch aufgrund ungerechtfertigter Härte steht nur dem vertragstreuen Mieter zu. Bleibt die Zahlung des Mietzinses dagegen mehrmals aus, verwirkt der Mieter sein potenzielles Widerspruchsrecht und eröffnet dem Vermieter darüber hinaus gar die außerordentliche -und damit fristlose- Kündigung, auch wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits ordentlich gekündigt war.
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28. Januar 2010

Mietverwalter haftet für Diskriminierung durch Hausmeisterin

Urteil des OLG Köln vom 19.01.2010, Az.: 24 U 51/09

Die Äußerung "Die Wohnung wird nicht an Neger, äh... Schwarzafrikaner und Türken vermietet" ist diskriminierend und verletzt die Menschenwürde. Eine Hausmeisterin hatte den Klägern wegen ihrer Hautfarbe mit diesen Worten die Besichtigung einer Wohnung verweigert. Sie war mit der Durchführung von Besichtigungsterminen vom Mietverwalter betraut worden, welcher eigentlich dafür zuständig war. Dieser muss sich nun ihr Handeln zurechnen lassen und an die Kläger Schadensersatz leisten. Ob die Hausmeisterin auf Weisung der Eigentümerinnen der Wohnung gehandelt hat, ist nach dem OLG Köln unerheblich.
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10. Juli 2009

Mieterhöhung auf Basis der falschen Flächenangabe

Pressemitteilung des BGH vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 205/08

Solange die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten nicht um mehr als 10 % abweicht, ist eine Mieterhöhung auf Basis der Vertragsvereinbarung erlaubt, § 558 BGB. Erst außerhalb dieser Toleranzgrenze ist es dem Mieter nicht mehr zumutbar an der vertraglichen Wohnflächenvereinbarung festzuhalten.

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