Inhalte mit dem Schlagwort „Mobilfunk-Vertrag“

05. August 2011 Top-Urteil

Kunde muss Handyrechnung über knapp 15.000 € bei Prepaid-Vertrag nicht zahlen

Mann schaut erschrocken auf den Inhalt eines Briefes.
Urteil des LG Berlin vom 18.07.2011, Az.: 30 O 350/10

Der Nutzer eines "Prepaid"-Mobilvertrags muss nur den vertraglich vereinbarten Preis für die Nutzung des Dienstes eines Mobilfunkanbieters zahlen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur automatischen Wiederaufladung kann nicht so verstanden werden, dass mehr als eine einmalige Wiederaufladung in Höhe von 10 € vor dem erneuten aktiven Wiederaufladen gewünscht war. Die bessere Kostenkontrolle, die bei einem "Prepaid"-Modus im Gegensatz zu einen „Postpaid“-Tarif beabsichtigt wird, ist sonst nicht möglich.

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18. Mai 2020

Unrechtmäßige Preiserhöhungsklauseln in Mobilfunkverträgen

junger Afrikaner mit Brille und Papier
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2020, Az.: 1 U 46/19

Bestimmte Preiserhöhungsklauseln in Verbraucher-Mobilfunkverträgen wurden jetzt für unrechtmäßig erklärt. In dem vorliegenden Fall ging es um die Klausel eines Anbieters, die das Verbraucherwiderrufsrecht bei Preiserhöhung unter fünf Prozent vertraglich ausschließen sollte. Die entscheidenden Richter sahen darin einen Verstoß gegen die rechtliche Wertung des Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG. Diesem zu Folge müsse ein Widerrufsrecht grundsätzlich bei jeder einseitigen Vertragsänderung bestehen.

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11. Oktober 2018

Die „Abo-Falle“: Zu den Anforderungen an den Abschluss eines Abonnementvertrages für mobile Dienstleistungen

Handy mit Geld
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.08.2018, Az.: 50 C 248/17

Abonnementverträge über Mobile-Entertainment-Dienstleistungen mittels WAP-/WEB-Billings kommen nicht zustande, wenn der Kunde aufgrund der technischen Gestaltung der angezeigten Webseite mittels sog. „I-Framings“ über den vermeintlichen Abschluss eines Vertrags getäuscht wird. Zum wirksamen Abschluss eines solchen Vertrages bedarf es eines konkreten Hinweises auf einen Kauf oder der Eingehung eines kostenpflichtigen Abonnements. Das Anzeigen verschiedener Banner und Fenster, die unübersichtlich übereinandergelegt gelegt wurden, wodurch für den Internetnutzer überhaupt nicht mehr ersichtlich ist, wo er schlussendlich klickt und nicht darüber informiert wird, welche Verpflichtungen er womöglich eingeht, genügt einer solchen Hinweispflicht gerade nicht, sondern stellt vielmehr eine unzulässige „Abo-Falle“ dar.

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08. September 2015

Mobilfunkanbieter muss Kunden vor Kostenexplosion schützen

Bildausschnitt einer Telefonrechnung
Urteil des AG Bonn vom 21.11.2014, Az.: 104 C 432/13

Ist bei einem Mobilfunkvertrag die Internetnutzung nicht von einer Flatrate umfasst, sondern wird „by call“, also nach dem tatsächlichen Gebührenanfall abgerechnet, ist der Mobilfunkanbieter ab einem Betrag von 150 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) zu einer Trennung der Internetverbindung verpflichtet, um den Kunden vor einer ungewollten Selbstschädigung zu bewahren. Eine solche Verpflichtung ergibt sich aus den Nebenpflichten des Mobilfunkvertrages. So trifft den Mobilfunkanbieter eine gewisse Fürsorgepflicht für seinen Vertragspartner, wonach der Anbieter im Falle einer Diskrepanz zwischen dem Nutzungsverhalten und dem Internettarif, möglichen Schaden von der Gegenseite abzuwenden hat.

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