Inhalte mit dem Schlagwort „Mobilfunkanbieter“
Schadenspauschale eines Mobilfunkanbieters ist zu hoch
Pressemitteilung Nr. 6/2013 des OLG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 26.03.2013, Az.: 2 U 7/12
Die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieter, welche eine Pauschale für Rücklastschriften in Höhe von 10 € und mehr festsetzt, ist unzulässig. Eine solche Schadenspauschale in dieser Höhe ist branchenuntypisch und unter Berücksichtigung der maximal anfallenden Kosten für Rücklastschriften, unverhältnismäßig.
Wiederholungsgefahr kann bei Unternehmensübergang verschwinden
1.845,86 € für Internetnutzung im Ausland
Gericht schiebt unerwarteter Kostenexplosion bei Nutzung von Roamingdiensten Riegel vor
Mobilfunkanbieter müssen über Roaming-Gebühren informieren
Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12
Ein Mobilfunkanbieter darf nicht einfach davon ausgehen, dass nur technisch versierte Handy-Nutzer zu seinen Kunden gehören, denen die Problematik um sog. Roaming-Gebühren bekannt ist. Deshalb gehört es zur vertraglichen Nebenpflicht, die Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung zu schützen. Im Rahmen derer ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, bei einem Vertrag mit Internet-Flatrate den Kunden auch über etwaige Zusatzgebühren zu informieren, die bei einer Internetnutzung per Handy im Ausland anfallen können.Hinweis auf mögliche Entstehung außerordentlich hoher Kosten bei Prepaid-Vertrag zwingend
Wird bei Abschluss eines Prepaid-Tarifes die Tarifoption "automatische Aufladung" gewählt und gelten die bei der Tarifwahl angegebenen Warnfunktionen zur Kostenkontrolle nicht bei allen Nutzungsmöglichkeiten, so kann es zu hohen, nicht kontrollierbaren Kosten für den Tarifnehmer kommen. Der Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, den Kunden sowohl vor Wahl der Tarifoption als auch während des laufenden Vertragsverhältnisses auf dieses Risiko der Entstehung außerordentlich hoher Kosten hinzuweisen.
Handy-Rechnung über 11.500 Euro!
Pressemitteilung Nr. 29/2011 zu der Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein vom 26.09.2011, Az.: 16 U 140/10
Ein Mobilfunkanbieter muss den Käufer eines Mobiltelefons, welches eine Navigationssoftware enthält und das mit einer automatisch startendenden kostenpflichtigen Kartenaktualisierung versehen ist, auf diese Kostenfalle hinweisen. Versäumt er dies, geht er leer aus.Unzulässige AGB-Klauseln bei Mobilfunkanbietern
Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy – Keine umfangreichen Hinweispflichten
Urteil des LG Bonn vom 08.05.2009, Az. 10 O 395/08
Wenn bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages der Kunde nicht deutlich macht, dass er Interesse an verschiedenen Tarifmodellen für Internetnutzung über das Handy hat, kann er sich bei exzessiver Nutzung und dadurch hohen Kosten nicht auf Falschberatung berufen und die Zahlungen verweigern. Den Mobilfunkanbieter trifft nicht die Pflicht zur Aufklärung über Preismodelle und Optionen, an denen der Kunde bei Vertragsabschluss kein erkennbares Interesse gezeigt hat.