Inhalte mit dem Schlagwort „Musikrecht“

17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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08. Mai 2013

Tonträger-Sampling die Zweite

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 182/11

Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist.

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11. April 2013 Top-Urteil

Keine Verpflichtung von Eltern ein Verbot von Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen ohne Anlass regelmäßig zu kontrollieren

Ein geöffnetes Schloss liegt auf einer weißen Tastatur.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.

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08. April 2013

„Die Heiligtümer des Todes“ – Statthaftigkeit der Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung von Auskunftserteilung

Beschluss des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZB 48/12 a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist. b) Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG gelten nicht für Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG.
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26. Februar 2013

Missbrauch des Verteilungsplans

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 23/11 a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außerordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 geltenden Fassung hält die Regelung des Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 3 der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht stand.
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03. Dezember 2012

Änderung des Urhebergesetzes: Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 31.10.2012 In einer Ende Oktober abgehaltenen Sitzung hat das Bundeskabinett das Achte Urheberrechtsänderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Änderungsgesetz soll die EU-Richtlinie 2011/11/EU in nationales Recht umgesetzt werden, wodurch eine Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erforderlich ist. Die wohl wichtigste Neuerung ist in der Anhebung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von bisher 50 auf 70 Jahren zu sehen.
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26. November 2012

Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

Urteil des LG Köln vom 24.10.2012, Az.: 28 O 391/11 Eine Haftung des Anschlussinhabers als Teilnehmer oder als Störer für über seinen Anschluss mittels Filesharing-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen scheidet aus, wenn er sich zu dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung mit allen im Haushalt lebenden Personen im Urlaub befand und glaubhaft versichern kann, dass er während dieser Zeit alle technischen Geräte, insbesondere aber auch Router und Computer, vom Stromnetz getrennt hat.
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15. November 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Pressemitteilung Nr. 193/2012 des BGH zum Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 In der Vergangenheit urteilten die deutschen Gerichte unterschiedlich zur Haftung von Eltern für von ihren minderjährigen Kindern vorgenommene Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen. In seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun die Aufsichts- und Prüfungspflichten von Eltern gegenüber Kindern deutlich eingeschränkt: Solange keine konkreten Anhaltspunkte einer rechtsverletzenden Nutzung des Internets durch das Kind vorliegen, ist es zur Vermeidung einer Haftung durch die Eltern nicht erforderlich, ihre Kinder zu überwachen.
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13. August 2012

Der Auskunftsanspruch und das „gewerbliche Ausmaß“

Pressemitteilung Nr. 126/2012 des BGH vom 10.08.2012, Az.: I ZB 80/11

Rechteinhaber haben gemäß § 101 UrhG gegenüber einem Internet-Provider einen Anspruch auf Auskunft über den zu einer IP-Adresse gehörenden Namen und die Anschrift desjenigen Nutzers, der im Internet urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich macht. Zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet ist es für diesen Anspruch nicht erforderlich, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Der Auskunftsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn lediglich ein einziges Lied im Rahmen einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt wird.
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10. Mai 2012

Bochumer Weihnachtsmarkt

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 175/10 a) Eine Verwertungsgesellschaft ist auch dann berechtigt, von einem Nutzer der von ihr wahrgenommenen Rechte die angemessene Vergütung zu verlangen, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung aus § 13 Abs. 1 Satz 1 UrhWG keinen eigenen Tarif für den fraglichen Verwertungsvorgang aufgestellt hat. b) Der Tatrichter kann und muss sich grundsätzlich auch danach richten, was die Schiedsstelle in dem vorgeschalteten oder in vergleichbaren Verfahren nach § 16 Abs. 1 UrhWG vorgeschlagen hat; das gilt nicht nur dann, wenn es um den Abschluss oder die Änderung eines Gesamtvertrages geht (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UrhWG), sondern auch dann, wenn bei einer Streitigkeit zwischen Einzelnutzer und Verwertungsgesellschaft die Anwendbarkeit oder Angemessenheit eines Tarifs im Streit ist (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhWG).
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