Inhalte mit dem Schlagwort „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“

03. März 2022

Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise unionsrechtswidrig

Hasskommentare an Laptop
Pressemitteilung des VG Köln zu den Beschlüssen vom 01.03.2022, Az.: 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21

In zwei Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln hat dieses entschieden, dass zentrale Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen Unionsrecht verstoßen und daher in den Verfahren nicht anwendbar sind. Insbesondere § 3a NetzDG, welcher Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, ihnen gemeldete Beiträge auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Straftaten zu überprüfen, verstoße gegen das Unionsrecht. Denn der Gesetzgeber habe bei Einführung des § 3a NetzDG gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip verstoßen, wonach sich die rechtlichen Anforderungen an einen in der EU ansässigen Anbieter elektronischer Dienste nach dem Recht seines Sitzstaates richten.

Weiterlesen
23. Oktober 2020

Facebook-Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung eines gelöschten Beitrags in einem sozialen Netzwerk

Handy mit Datenströmen
Beschluss des OVG Berlin-Branenburg vom 11.08.2020, Az.: OVG 11 N 16.19

Wird der Beitrag eines Facebook-Nutzers wegen eines Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook auf Grundlage des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) gelöscht, so steht dem Nutzer kein Anspruch gegen die Behörde auf Einschreiten gegen die Löschung zu. Facebook kann nämlich aufgrund des NetzDG nicht dazu gezwungen werden, den betroffenen Beitrag erneut in dem sozialen Netzwerk freizuschalten. Ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch hinsichtlich der Löschung ist nicht gegeben, da der Erlass des NetzDG mangels eines Aktes der vollziehenden Gewalt keinen tauglichen Anknüpfungspunkt als verletzende Amtshandlung für einen Folgenbeseitigungsanspruch darstellt.

Weiterlesen
22. Juli 2019

Englische Übersetzung eines Gerichtsschreibens nicht notwendig

Tablet mit verschiedenen Sprachen
Urteil des OLG Köln vom 09.05.2019, Az.: 15 W 70/18

Auch wenn ein deutsches Gericht einen Schriftsatz ohne englische Übersetzung ins Ausland schickt, kann einer großen Firma zugemutet werden, diesen an die vorhandene deutsche Abteilung zu übermitteln und übersetzen zu lassen. Die Zustellung ist deswegen nicht unwirksam und die, in diesem Fall, Gelegenheit zur Stellungnahme war genügend vorhanden, insbesondere, da die Firma zahlreiche deutsche Kunden hat und diese auch in der deutschen Sprache umfassend berät. Die Sperrung eines Beitrags in einem Online-Forum war, wie die Betreiberin vorher schon selbst zugegeben hat, nicht rechtmäßig, da der Beitrag den Richtlinien entsprach und es auf eine Gesamtwürdigung nicht ankommt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a