Inhalte mit dem Schlagwort „Rundfunkempfangsgerät“

31. März 2016

Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für private Haushalte

Rundfunkgebühren-Ordner aufgeschlagen, auf dem Geldscheine liegen
PM Nr. 21/2016 zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.03.2016, Az.: BVerwG 6 C 6.15

Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen für private Haushalte ist rechtmäßig, auch wenn kein empfangsbereites Rundfunkgerät vorhanden ist. Befreiungen sind aus sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit vorgesehen, in allen anderen Fällen ist die Beitragszahlung pro Haushalt verpflichtend. Diese Regelung - mit dem Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht an die Wohnung - verstößt nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung zu Lasten der Personen, die eine Wohnung allein innehaben, da die Wohnung den typischen Ort des Programmempfangs darstellt und somit ein sachlicher Grund besteht.

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19. Mai 2014

Rundfunkbeiträge in Bayern verfassungsgemäß

Pressemitteilung des BayVerfGH vom 15.05.2014, Az.: 8-VI-12, 24-VII-12

Die Neuregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Insbesondere handelt es sich bei dem Beitrag nicht um eine durch den Freistaat Bayern erhobene Steuer, da als Gegenleistung das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erbracht und der Beitrag somit nicht voraussetzungslos geschuldet wird.

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19. Mai 2014

Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

Pressemitteilung Nr. 11/2014 des VGH Rheinland-Pfalz, Az.: VGH B 35/12

Bei dem Rundfunkbeitrag in Rheinland-Pfalz handelt es sich um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne, da die Regelung vom Gesetzgeber so ausgestaltet wurde, dass der Beitrag als Gegenleistung für die grundsätzliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben wird, was einer Bewertung als steuerliche Abgabe widerspricht. Die konkrete Ausgestaltung verstößt zudem nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da sie dem Umstand der jeweils unterschiedlichen Nutzungen im privaten und nicht-privaten Bereich verhältnismäßig Rechnung trägt.

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26. September 2012

Keine Zweitgerätefreiheit für internetfähigen Personalcomputer

Urteil des VG Stade vom 22.03.2012, Az.: 4 A 85/12 Um die Befreiung der Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich in Anspruch nehmen zu können, ist Voraussetzung, dass die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere (herkömmliche), eigene Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit gehalten werden. Solch eine Personenidentität ist jedoch zu verneinen, wenn das neuartige Rundfunkempfangsgeräte durch eine GmbH betrieben wird, das herkömmliche jedoch vom Geschäftsführer oder Alleingesellschafter.
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10. August 2009

Rundfunkgebührenpflicht auch für das im gewerblich genutzten Kraftfahrzeug befindliche Zweitgerät

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.05.2009, Az.: 2 S 1203/08

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist eine Rundfunkgebühr nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden. Diese Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Fahrt mit seinem Kraftfahrzeug eines selbstständigen Friseurmeisters von seiner Wohnung zu seinem Friseursalon fällt unter den Begriff der gewerblichen Nutzung.
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02. Juli 2009

Grundsatzurteil zur Rundfunkgebührenpflicht für einen PC mit Internetzugang

Pressemitteilung des OVG NRW vom 26.05.2009, Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 entschieden, dass für einen PC mit Internetzugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist.

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