Inhalte mit dem Schlagwort „Sofortige Beschwerde“

25. August 2021 Top-Urteil

Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen YouTube wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt

Videolöschung
Beschluss des OLG Dresden vom 29.06.2021, Az.: 4 W 396/21

Gegen Google als Muttergesellschaft der Internetplattform YouTube wurde ein Ordnungsgeld über 100.000 EURO wegen der verspäteten Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt. Zuvor war gegen den Videoportalbetreiber eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergangen, woraufhin Google das auf der Plattform www.youtube.de zu Unrecht gelöschte Video mit Informationen über das Corona-Virus wochenlang nicht wieder online gestellt hatte. Darin sah das OLG Dresden einen vorsätzlichen und – aufgrund der Zeitdauer – auch schweren Verstoß seitens Google gegen die Unterlassungsverfügung. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgelds wurden einerseits die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma Google und andererseits die Tatsache berücksichtigt, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte.

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18. August 2021

Gutachtenwerbung: Angabe der Fachinformation als Fundzustelle unzureichend

Arzneimittel und Tabletten in Blistern aufeinandergestapelt
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.07.2021, Az.: 6 W 43/21

Wird mit einer klinischen Studie für ein Heilmittel - wie im vorliegenden Fall für einen Impfstoff - geworben, so muss die unmittelbare Fundstelle der Studie angegeben werden. Nach Ansicht des OLG Frankfurt reiche die Angabe der Fachinformation als Fundstelle nicht aus. Vielmehr müsse die unmittelbare Überprüfung der Studienergebnisse durch die Fundstelle ermöglicht werden. Dies könne durch die Angabe der Fachinformation, die lediglich zu einer Zusammenfassung der Studie führt, nicht garantiert werden.

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18. Dezember 2019

Netflix-Serie „Skylines“ von Kunstfreiheit geschützt

Junger Mann streamt Serien am Laptop
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 21.11.2019, Az.: 16 W 56/19

Netflix drehte vor kurzem die Serie "Skylines", in der es um einen Rapper und Produzenten in Frankfurt am Main geht, der von einem großen Label unter Vertrag genommen wird. Das gleichnamige Label "Skyline Records" beantragte dagegen eine einstweilige Verfügung, welcher aber vom Gericht nicht stattgegeben wurde. Es bestehen zwar Ähnlichkeiten zwischen der Serie und der Wirklichkeit, diese sind jedoch ausreichend distanziert dargestellt, dass der Zuschauer erkennen kann, dass hier nicht die Wirklichkeit abgebildet werden soll. Die filmische Übertreibung und Überzeichnung der Serie macht dem Zuschauer dies noch zusätzlich deutlich.

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26. Juni 2018

Abmahnungsfrist: Wie lange ist lang genug?

Eine ablaufende Sanduhr, mit vielen Uhren im Hintergrund
Beschluss des OLG Bamberg vom 09.04.2018, Az.: 3 W 11/18

Eine Abmahnungsfrist von sechs Werktagen ist grundsätzlich zu kurz bemessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Frist über ein Wochenende mit einem sog. „Brückentag“ sowie zwei weiteren Feiertagen läuft. Laut Ansicht des Gerichts kann von einem mittelständischen Unternehmen, das zudem keine eigene Rechtsabteilung hat, nicht erwartet werden, dass derartige Fristen innerhalb dieser Zeit korrekt bearbeitet werden. Hierbei sei dem Unternehmen auch die Chance einzuräumen, zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

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26. Oktober 2015

Bei einstweiliger Verfügung ohne Abmahnung trägt Antragssteller Kosten des Rechtsstreits

graues, dreidimensionales Paragraphenzeichen auf mehreren 100€-Geldscheinen
Beschluss des OLG Hamburg vom 25.08.2015, Az.: 3 W 74/15, 3 W 75/15

Mahnt die Antragsstellerin die Antragsgegnerin vor Stellung eines Verfügungsantrages nicht ab und gibt ihr somit keine Gelegenheit, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auszuräumen, so trägt sie gemäß § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits. Eine Entbehrlichkeit der Abmahnung für eine irreführende Werbung wegen Erfolgslosigkeit dieser ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn es sich bei dieser Werbung nicht erkennbar um die konkrete Werbung handelte, die bereits Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens war, für die ein Anerkenntnis seitens der Antragsgegnerin abgegeben wurde.

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