Inhalte mit dem Schlagwort „Software“

16. April 2013

Statthaftigkeit eines Besichtigungsanspruchs bei möglicher Urheberrechtsverletzung bei Teilen einer Software

Urteil des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 90/09 Einem Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes eines Computerprogramms nach § 809 BGB zum Zwecke des Nachweises einer Urheberrechtsverletzung steht nicht entgegen, dass unstreitig nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde, sondern lediglich einzelne Komponenten und es deswegen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass gerade die übernommenen Komponenten nicht auf einem individuellen Programmierschaffen desjenigen beruhen, von dem der Kläger seine Ansprüche ableitet.
Weiterlesen
18. Dezember 2012

Ermittlung von IP-Adressen via Software muss zuverlässig sein

Beschluss des OLG Köln vom 07.09.2011, Az.: 6 W 82/11
Eine Rechtsverletzung kann einer IP-Adresse nur dann zugeordnet werden, wenn es offensichtlich ist, dass sie von dem besagten Anschluss begangen wurde. Wird zur Erfassung der IP-Adressen ein Such- und Überwachungsprogramm eingesetzt, so muss diese Software zuverlässig sein. Dies ist nur dann der Fall, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass die Software die IP-Adressen nicht fehlerhaft ermittelt. Ein bloßer Nachweis, dass die Rechtsverletzungen zutreffend ermittelt wurden, genügt hingegen nicht.
Weiterlesen
22. September 2011

Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10

Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Weiterlesen
07. Februar 2011

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen vor

Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08

Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
Weiterlesen
05. Oktober 2010

Unterlassungspflicht für die Übertragung von Softwarelizenzen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.06.2010, Az.: 11 U 13/10

Hat man vom Rechtsinhaber eine Software innerhalb eines Rahmenvertrages erworben, so darf ein Datenträger mit dieser Software nicht hergestellt werden, sofern er dazu dient, an einen Wiederverkäufer veräußert zu werden und dies nicht den Bestimmungen des Rahmenvertrages entspricht. Außerdem kann eine Lizenz für die Verwendung der Software nicht auf einen Wiederverkäufer übertragen werden, wenn der Rahmenvertrag ausschließlich den am Vertragslizenzprogramm teilnehmenden Einrichtungen eine Lizenz zur Verwendung der Software als Endnutzer einräumt.
Weiterlesen
19. April 2010

Cellophanhülle keine Versiegelung

Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09

Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
Weiterlesen
30. März 2010

„Verlorene Generation“ doch nicht verloren

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 27/09 Die Wortmarke "Verlorene Generation" ist für Waren wie Software und digitale Datenträger ausreichend unterscheidungskräftig und konnte somit doch als Marke eingetragen werden. Das BPatG begründete seinen Beschluss damit, dass der Begriff entgegen einer Beschwerde über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft verfüge, da ihm nach dem Verständnis der maßgeblichen Verbraucherkreise die konkrete Eignung zukommt, als Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft aufgefasst zu werden.
Weiterlesen
29. Dezember 2009

„Fitte Birne“ für Software zum Gedächtnistraining

Beschluss des BPatG vom 30.09.2009, Az.: 29 W (pat) 76/08

Der Marken-Beschwerdesenat gab einer Beschwerde auf Eintragung der Marke "Fitte Birne" für Gedächtnistraining-Software statt. Die umgangssprachliche und saloppe Bezeichnung und die damit einhergehende Originalität wurde als geeignet für einen Herkunftshinweis uns somit als ausreichend unterscheidungskräftig angesehen.
Weiterlesen
07. Dezember 2009

Mitteilung einer Rechtsansicht ist lauter im Wettbewerb

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 89/09

Die Äußerung, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe, teilt die Rechtsansicht im Bereich der Weitergabe von Software mit. Eine solch deutliche Äußerung der Rechtsauffassung ist vorliegend die Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen, die sich an Vorgespräche, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten, anschließen. Dies Verhalten ist im Wettbewerbsrecht lauter, da keine falschen Tatsachen behauptet werden.
Weiterlesen
07. September 2009

Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.11.2008, Az.: 2-6 O 437/08

In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a