Inhalte mit dem Schlagwort „Speicherung von Fingerabdrücken“

31. August 2020 Top-Urteil

Arbeitnehmer muss keine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck durch den Arbeitgeber dulden

Fingerabdruck Scan
Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020, Az.: 10 Sa 2130/19

Biometrische Zeiterfassungssysteme sind in der Regel nicht erforderlich im Sinne des Datenschutzes, um die Arbeitszeit von Mitarbeitern zu dokumentieren. Ein Arbeitgeber hatte ein Zeiterfassungssystem eingeführt, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Dieses System erfasst zwar nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern nur die Fingerlinienverzweigungen. Diese stellen jedoch biometrische Daten dar, deren Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG nur ausnahmsweise zulässig sei. Hier könne ausgehend von der Bedeutung der Arbeitszeiterfassung nicht festgestellt werden, dass eine solche Erfassung unter Einsatz biometrischer Daten erforderlich sei. Vielmehr sei eine korrekte Arbeitszeiterfassung auch durch digitale Zeiterfassungssysteme mittels Chipkarten oder Transpondern möglich.

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22. Oktober 2013

Speicherung digitaler Fingerabdrücke in Reisepässen

Urteil des EuGH vom 17.10.2013, Az.: C-291/12 Die Aufnahme von digitalen Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen ist nach europäischem Unionsrecht rechtmäßig. Mit dieser Speicherung im Reisepass liegt zwar ein Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vor, allerdings ist dieser Eingriff gerechtfertigt, um eine betrügerische Verwendung des Dokuments zu unterbinden.
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