Inhalte mit dem Schlagwort „Suchmaschine“

16. Oktober 2018

Unterlassungspflicht im Online-Bereich erstreckt sich nicht auf das selbständige Handeln Dritter

Frau tippt auf Bildschirm mit Mediathek
Beschluss des BGH vom 12.07.2018, Az.: I ZB 86/17

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Ihre Unterlassungspflicht ist hingegen nicht verletzt, wenn der Beitrag weiter im Internet abrufbar ist, weil ein Dritter, dessen Handeln der Rundfunkanstalt nicht wirtschaftlich zugutekommt, den Beitrag selbständig in einem Internetvideoportal veröffentlicht hat.

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19. Juli 2018 Top-Urteil

Amazon-Suche: Ergebnisse dürfen auch vom Marken-Suchbegriff abweichende Produkte anzeigen

Laptop-Symbol, auf dessen Bildschirm eine Lupe abgebildet ist
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16

a) Derjenige, der eine Internetseite technisch betreibt und für die dort vorgehaltene seiteninterne Suchmaschine verantwortlich ist, benutzt Marken als Schlüsselwörter im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er die Auswahl der in einer Trefferliste angezeigten Suchergebnisse aufgrund einer automatisierten Auswertung des Kundenverhaltens veranlasst und die Anbieter der in den Ergebnislisten angezeigten Waren auf den Inhalt der Trefferliste keinen Einfluss nehmen können.

b) Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer bei einer Trefferliste, die von einer seiteninternen Suchmaschine nach Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichens als Suchwort erzeugt wird, nicht oder nur schwer erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt.

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10. April 2018

Doch kein Sexualstraftäter: Google-Snippet erweckt falschen Eindruck

Finger zeigt auf Mann, der den Kopf in die Hände stützt
Urteil des OLG Köln vom 25.01.2018, Az.: 15 U 57/17

Eine anhand eines Algorithmus erfolgte Zusammenstellung eines Suchmaschinenergebnisses bestehend aus Überschrift und davon inhaltlich unabhängigem „Snippet“ kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Snippet zeigt bei Suchergebnissen unterhalb der Überschrift einen Ausschnitt der sich auf der Seite befindlichen Inhalte. In vorliegendem Fall war nach Eingabe des Namens des Klägers in der Überschrift eines Suchergebnisses auf einen „nicht therapierbaren Sexualstraftäter“ - eine Meldung, die nichts mit dem Kläger zu tun hatte - und im Snippet auf den sich „derzeit in B in Sicherungsverwahrung“ befindenden Kläger hingewiesen worden. Durch die konkrete Kombination wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handle sich beim Kläger um einen nicht therapierbaren Sexualstraftäter. Der Umstand, dass ein Internetuser den hervorgerufenen Eindruck durch Anklicken und Lesen der verlinkten Seite beseitigen kann, ändert am eingetretenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichts.

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01. März 2018

Google muss Suchergebnisse nicht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen prüfen

Laptop mit Suchmaschine in Google-Optik
Pressemitteilung Nr. 39/2018 des BGH zum Urteil vom 27.02.2018, Az.: VI ZR 489/16

Die in einer Suchmaschine auffindbaren Inhalte werden durch Aufnahme in den Suchindex nicht zu eigenen Inhalten des Suchmaschinen-Betreibers. Zwar kann dieser als mittelbarer Störer haften, die Haftung setzt jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Ihn trifft schon aus Gründen der Praktikabilität gerade keine anlasslose Prüfpflicht dahingehend, dass er sich zu vergewissern hat, ob die von Suchprogrammen aufgefunden Inhalte Persönlichkeitsverletzungen enthalten. Erlangt er jedoch durch einen konkreten Hinweis von offensichtlichen und auf den ersten Blick erkennbaren Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis, muss er reagieren.

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29. Januar 2018

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bildersuche anhand von Suchmaschinen

buntes Search Logo mit Lupe
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte.

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20. Oktober 2017 Kommentar

Markenname in Subdomain nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wordcloud bestehend aus Worten, die etwas mit Subdomain und Domain zu tun haben
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Bei der Suchmaschinenoptimierung führen verschiedene Wege nach Rom - die Hauptstraße hingegen sollte jedoch üblicherweise in einer optimalen Domainadresse münden. Doch wie sollte die korrekte Domain lauten? Natürlich ziehen an dieser Stelle bekannte Namen oder auch Marken bei den Suchenden, allerdings gilt es gerade bei der Verwendung solcher einige Spielregeln zu beachten, um nicht etwa Marken- oder auch Namensrechte zu verletzen. Doch noch ein Stolperdraht existiert: das Wettbewerbsrecht. Wie dieses eine tragende Rolle bei einer irreführenden Subdomain spielen kann, lesen Sie in der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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30. Mai 2017

Zur Störerhaftung von Google für unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte

Suchfeld mit Lupe auf Laptopbildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2017, Az.: 2-03 S 16/16

Google haftet für die Veröffentlichung eines Fotos durch Dritte ab Kenntnis als Störer, soweit keine Erlaubnis für eine derartige Veröffentlichung vorliegt. Insofern muss auch nicht der Kläger beweisen, dass keine Einwilligung besteht, sondern Google trifft als Verwender des Fotos die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Nach Erlangung der Kenntnis von einem vorliegenden Verstoß ist Google zur Löschung verpflichtet. Eine Privilegierung gemäß § 8 TMG scheidet aus, da Google als Suchmaschinenbetreiber kein Access Provider ist.

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01. Dezember 2016

Google haftet unter Umständen für Rechtsverletzungen von Dritten

virutelles Suchfeld, welches mit einem Finger bedient wird
Urteil des OLG Köln vom 13.10.2016, Az.: 15 U 173/15

Wer eine Suchmaschine betreibt und Webseiten von Dritten anzeigt, die persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aufweisen, haftet ab Kenntnis hiervon als mittelbarer Störer. Um die Haftung zu begrenzen, ist es erforderlich, dass der Suchmaschinen-Betreiber von dem Betroffenen so detailliert über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, dass die Verletzung für diesen offensichtlich ist. Die bloße Auflistung der fraglichen Links mit dem Hinweis der Persönlichkeitsrechtsverletzung genügt hierfür nicht.

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14. Juli 2016

Ungleichbehandlung von Presseunternehmen durch Google gerechtfertigt

Schriftzug "Leistungsschutzrecht" auf Enter-Taste einer Tastatur
Urteil des LG Berlin vom 19.02.2016, Az.: 92 O 5/14 Kart

Verlangt Google von denjenigen Presseunternehmen, die deutlich gemacht haben, ihre mit dem Leistungsschutzrecht aus §§ 87 ff. UrhG verbundenen Ansprüche geltend zu machen, die Erteilung einer kostenlosen Lizenz unter Hinweis darauf, dass ohne diese Erteilung Snippets und Vorschaubilder in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden können, so stellt dies zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Presseunternehmen dar. Diese ist jedoch gerechtfertigt, sachlicher Grund ist die Minimierung des Haftungsrisikos und das Interesse an der Erhaltung des Geschäftsmodells der Suchmaschine.

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19. Januar 2016

Suchergebnis auf Amazon kann Markenverletzung darstellen

Lupe und Einkaufswagen symbolisieren eine Shopping-Suchfunktion
Urteil des OLG Köln vom 20.11.2015, Az.: 6 U 40/15

Werden bei der Eingabe eines Markenkennzeichens in die Amazon-Suchleiste auch Konkurrenzprodukte angezeigt, so verletzt dies die Rechte an der Marke zulasten deren Inhaber, wenn ein ausdrücklicher Hinweis darauf fehlt, dass die angezeigten Ergebnisse ausschließlich Produkte anderer Hersteller darstellen. Der Plattformbetreiber haftet in diesem Fall als Mittäter. Erfolgt die Verknüpfung der Begriffe dabei anhand eines Algorithmus, so kann sich der Betreiber von Amazon nicht darauf berufen, dass er die Zeichen als Plattformbetreiber nicht selbst benutze, weil er die Suchmaschine, anders als bei reinen Suchmaschinen, zur Bewerbung der auf Amazon eingestellten Angebote einsetzt und die Anzeige der rechtsverletzenden Produkte auf seiner Tätigkeit als Plattformbetreiber beruht.

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