Airtron Inc. unterliegt im Streit um airtron.com
Trotz evidenter Identität von Marke und Domain musste das amerikanische Unternehmen Airtron Inc. sich im Streitbeilegungsverfahren um airtron.com geschlagen geben. Die Beschwerdeführerin konnte am Ende den Beweis nicht erbringen, dass die Domain bösgläubig genutzt werde. Im UDRP-Verfahren entschied die zur Entscheidung berufene Juristin damit auf Nichtübertragung der Domain.