Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

16. Juli 2009

Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet

Urteil des OLG Stuttgart vom 21.08.2008, Az.: 2 U 41/08

Wird eine Unterlassungserklärung mit dem Inhalt abgegeben, Angebote bzw. Werbung ohne Hinweis auf die Gewerblichkeit zu unterlassen, erstreckt sich diese auch auf kerngleiche Erweiterungsformen, hier von der Zeitungsannounce auf ein Internetinserat. Bei der Auslegung des Vertragsstrafeversprechens ist nach den allgemeinen Regeln vorzugehen, die alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen, miteinbeziehen. In beiden Fällen wird der Verbraucher durch den fehlenden Hinweis auf die Gewerblichkeit irregeführt und glaubt, ein Privatangebot anzunehmen.

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19. März 2009

Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
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16. März 2009

Deutsches Urheberrecht auch bei Bildern ausländischer Fotografen

Urteil des LG München I vom 18.09.2008, Az.: 7 O 8506/07 Besitzt ein Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an seiner Fotografie ist jede unberechtigte Verwendung seiner Fotografien regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung mit Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung. Auch bei Fotografen aus dem Ausland, insbesondere den USA und England, ist das deutsche Urhebergesetz gemäß §§ 120 Abs. 2 Nr. 2, 121 Abs. 4 UrhG anwendbar.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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