Inhalte mit dem Schlagwort „Unterlassung“

20. Mai 2010

Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung

Beschluss des KG Berlin vom 09.04.2010, Az.: 5 W 3/10

Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.
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12. Mai 2010

BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung

Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 Mit der Entscheidung vom 12.05.2010 verkündete der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Laut BGH können Privatpersonen ausschließlich auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von einem Unberechtigten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
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24. März 2010

Ex-Vereinsmitglied äußert sich unzulässig in Internet-Forum

Urteil des LG Hamburg vom 19.02.2010, Az.: 325 O 316/09 Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik in Internet-Foren stellen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und diesem stehen daher Unterlassungsansprüche zu. Im vorliegenden Fall warfen ehemalige Mitglieder eines Vereins dessen Vorstand Unterschlagung von Vereinsguthaben vor. Darin sieht das LG Hamburg eine unzulässige Tatsachenäußerung, da dieser Vorwurf sich als unwahr darstellt. Die weitere Äußerung, die den Vereinsvorsitzenden als psychisch gestört bezeichnet, ist als Schmähkritik nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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12. Februar 2010

Unterlassungsanspruch für Adeligen

Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2009, Az.: 324 O 84/09 Eine vollkommen haltlose und falsche Berichterstattung im Rahmen eines Zeitungsartikels verletzt den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im vorliegenden Fall wurden dem Mitglied eines Adelshauses "Verflechtungen in kriminelle Organisationen" nachgesagt. Dieser Verdacht war jedoch "völlig absurd", sodass dem Kläger gegen den Verlag ein Anspruch auf Unterlassung zugesprochen wurde.
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13. Januar 2010

„Verurteiltes Mädchenschänderschwein“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 16.06.2009, Az.: 7 U 9/09 Ein mit Dopingvorwürfen überzogener ehemahliger DDR-Leichtathletiktrainer wurde in einer Fernsehesendung als "verurteiltes Mädchenschänderschwein" bezeichnet. Hiergegen klagte der Betroffene vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Die Richter sprachen ihm einen Unterlassungsspruch gegen den Beklagten zu, da mit der Bezeichnung "Schwein" der Betroffene extrem herabgewürdigt wird und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung des Beklagten müsse hier zurückstehen, da eine Bezeichung als "Schwein" auch in einem angeblich nur satirischen Kontext nicht tragbar sei.
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04. Januar 2010

Einwilligung zur Vernichtung

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2009, Az.: 315 O 72/08 Werden Waren lediglich mit dem Ziel der Durchfuhr nach Deutschland gebracht und nicht um hierzuland in den Verkehr gebracht zu werden, begründet das noch keine Patentverletzung in Deutschland und somit auch keinen Anspruch auf Vernichtung der Waren nach dem Patentgesetz. Da aber auch bei einer Durchfuhr ins Ausland Schutzrechte der hier ansäßigen Waren beeinträchtigt werden, spachen die Richter der am LG Hamburg der Klägerin nach den allgemeinen Regeln der Unterlassung des § 1004 BGB einen Anspruch auf Einwilligung zur Vernichtung der Waren zu.
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25. November 2009

Datenklau und Schmuddelsuchmaschine – Grenzen der Meinungsäußerung

Urteil des LG Berlin vom 30.06.2009, Az.: 27 O 69/09 Äußert jemand auf Internetplattformen gegenüber Usern oder Plattformbetreibern Werturteile bzw. unwahre Tatsachenbehauptungen, steht dem Betroffenen ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerungen zu. Wird beispielsweise von einem User unzutreffend behauptet, ein Plattformbetreiber führe eine "Schmuddel-Suchmaschine" und begehe "Datenklau", verletzen diese Äußerungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Suchmaschinenbetreibers. Um den Gehalt und die Qualität der Aussage zu ermittlen, ist nicht auf den herausgehobenen Textausschnitt sondern den Kontext abzustellen und danach zu fragen, welcher Sinn sich dem dafür maßgeblichen Durchschnittsleser aufdrängt.
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08. Oktober 2009

Versicherungsunternehmen muss negative Kritik an Produkt dulden

Urteil des LG Berlin vom 10.09.2009, Az.: 27 O 778/09 Der Herausgeber einer Broschüre, die für Verbraucher unterschiedliche Geldanlagen bewertet, wurde von einem Versicherungsunternehmen auf Unterlassung verklagt, weil in der Broschüre Geldanlagen, welche auch der Kläger anbietet, als ungeeignet für die Altersvorsorge eingestuft wurden. Im Widerspruchsverfahren wurde die einstweilige Verfügung gegen den Broschürenherausgeber mit der Begründung aufgehoben, dass sich die Wertungen über die Geldanlagen nicht gegen ein bestimmtes gewerbliches Unternehmen richteten, sondern eher im Rahmen eines allgemeinen Systemsvergleichs aufgestellt wurden.
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02. Oktober 2009

Werbeemails ohne Einwilligung sind unzumutbare Belästigung

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.07.2009, Az.: 161 C 6412/09

Ein Unternehmen, das Werbeemails an die E-Mail-Adresse einer Arztpraxis versendet ohne die Einverständniserklärung des Empfängers einzuholen greift in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Der Versand solcher Werbemails stellt für den Empfänger eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung gefordert werden kann. Die Belästigung ist darauf zurückzuführen, dass der Empfänger zeitlichen Aufwand und Mühe in die Aussortierung der unerwünschten E-Mails investieren muss.
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18. September 2009

Das Recht der freien Meinungsäußerung

Beschluss des LG Berlin vom 03.09.2009, Az.: 27 O 814/09 Äußerungen, die eine rechtliche Beurteilung wie beispielsweise "betrügen" beinhalten, stellen eine zulässige Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG dar. Folglich wird der Betroffene dadurch auch nicht in seinem allgemeinen Personlichkeitsrecht verletzt, sodass die hier begehrte einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Äußerung als unbegründet abgewiesen werden musste.
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