Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

07. Mai 2014

Unzulässige Werbung mit ‚gesundheitsfördernd‘ ohne ensprechende wissenschaftliche Belege

Urteil des LG Rostock vom 18.01.2013, Az.: 6 HK O 83/12

Die Bewerbung eines Schuhmodells mit gesundheitsfördernder Wirkung allein durch das Tragen desselbigen stellt dann eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn diese nicht wie angeführt wissenschaftlich belegt ist. Wird dem Produkt beispielsweise eine allgemein erhöhte Muskelaktivität im Mittel um 30% zugesprochen, betrifft diese aber tatsächlich lediglich einen Muskel und ist nur im Einzelfall eine Steigerung um bis zu 29% zu erreichen, so ist diese Ausweitung des Studien-Ergebnisses unzulässig.

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06. Mai 2014

Zum Zugangsnachweis eines Telefaxes bei „OK-Vermerk“ im Sendeprotokoll

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: IV ZR 163/13

Der "OK-Vermerk" im Sendebericht eines Telefaxes belegt zumindest das Zustandekommen einer Verbindung mit der in der Faxbestätigung genannten Nummer. Der Empfänger kann sich daher nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken, sondern muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast Angaben dazu machen, welches Faxgerät er an der fraglichen Gegenstelle nutzt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und muss dieses gegebenenfalls auch vorlegen. Die Beweiskraft des im "OK-Vermerk" liegenden Indizes für den Zugang des Telefaxes ist unter Berücksichtigung dieser Angaben zu würdigen.

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05. Mai 2014

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zweier Konkurrenten bei gegenseitiger Störung

Urteil des LG Düsseldorf vom 05.07.2013, Az.: 38 O 70/13 U

Wenn sich Geräte zweier Wettbewerbskonkurrenten, vorliegend „Mähroboter“, durch elektromagnetische Interferenz stören, besteht grundsätzlich kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch von dem Hersteller, dessen Gerät gestört wird. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine gezielte Behinderung positiv festgestellt werden würde und in subjektiver oder objektiver Hinsicht ausreichende Umstände dargelegt werden, die den Schluss rechtfertigen, es werden andere Zwecke als die des eigenen Warenabsatzes im Wettbewerb verfolgt. Allein der Umstand, dass mit dem Marktauftritt eine technische Störung erkennbar wird, bedeutet aber nicht eine vorwerfbare Verursachung der Störung.

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02. Mai 2014

Um ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben muss ein Verbraucher als solcher erkennbar sein

Urteil des AG München vom 10.10.2013, Az.: 222 C 16325/13

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht im Onlinehandel haben Verbraucher nur, wenn sie erkennbar als solche Waren bestellen. Als Verbraucher erkennbar bestellt nicht, wer den Namen seiner Praxis sowie deren E-Mail Adresse als Kontaktinformation angibt. Eine abweichende Lieferadresse ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn daraus nicht erkennbar wird, ob es sich um eine weitere Praxis- oder eine Privatadresse handelt. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

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30. April 2014

Unbegründete Verbote von Erotik-Teletexttafeln sind rechtswidrig

Urteil des BayVGH vom 19.09.2013, Az.: 7 B 12.2358

Fernsehsendern, die entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Angebote in Form von Erotik-Teletexttafeln vorhalten, darf dies von der Kommission für Jugendmedienschutz nicht ohne Begründung versagt werden. Außerdem verstößt ein Verbot aller Erotik-Teletextseiten gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn nur 136 der 300 Seiten als "problematisch" bewertet worden sind.

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29. April 2014

Typenbezeichnung

Urteil des BGH vom 19.02.2014, Az.: I ZR 17/13

Die Typenbezeichnung eines Elektrohaushaltsgeräts ist ein wesentliches Merkmal der Ware im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG.

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29. April 2014

Vertragsstrafenklausel

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).

b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach "neuem Hamburger Brauch" abzuschließen.

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28. April 2014

CCCP auf T-Shirts keine markenmäßige Benutzung

Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2008, Az.: 3 U 280/06

Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf Textilien (hier: "CCCP" mit vorangestelltem "Hammer und Sichel"-Symbol) stellt keine markenmäßige Verwendung dar, wenn diese Zeichen jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten, sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr den Wandel zu einem markenmäßigen Herkunftshinweis erkennt und somit weiß, dass das Zeichen ursprünglich keine Marke war. Ein solcher Aufdruck kann zudem ein Fall der Meinungskundgabe im Sinne von Art. 5 GG sein, so dass auch unter diesem Aspekt im Rahmen einer Abwägung, eine Markenverletzung zu verneinen ist.

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