Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

13. Mai 2014

Bezeichnung „SMS-Flat“ bei Begrenzung der abgegoltenen SMS ist irreführend

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19.03.2014, Az.: 6 U 31/13

Die Bezeichnung „SMS Flat" für einen Tarif, der auf monatlich 3000 SMS begrenzt ist, und bei dem über das pauschal zu zahlende monatliche Entgelt hinaus nutzungsabhängige Entgelte für SMS anfallen können, ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Die Irreführung ist geeignet, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und ihre Marktentschließung in wettbewerblich erheblicher Weise zu beeinflussen. Die Werbung mit der Tarifbeschreibung „SMS-Flat 3000“ ist dagegen gerade noch zulässig.

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13. Mai 2014

Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013, Az.: 9 W 66/13

Bei der Bestimmung des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist neben der Berücksichtigung des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien insbesondere auch das Unterlassungsinteresse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu beachten. Das Interesse eines Gewerbebetriebs an der Löschung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" sowie der Unterlassung der weiteren Datenverwendung wird durch einen Streitwert von 4.000 Euro angemessen berücksichtigt.

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13. Mai 2014

Ausschließlicher Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten

Beschluss des OLG Hamburg vom 14.11.2013, Az.: 5 W 121/13

Der ausschließliche Gerichtsstand für Urheberrechtsstreitigkeiten gegen eine natürliche Person nach § 104a UrhG gilt auch im Verfahren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Wahl eines möglichen abweichenden Gerichtsstandes könnte nur eröffnet werden, wenn der Antragsteller ausreichende Beweise darlegt um glaubhaft zu machen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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13. Mai 2014

Behauptung eines Nichtberechtigten, Urheberrechte zu lizensieren, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 05.11.2013, Az.: 11 U 92/12

Ein Nichtberechtigter, der vorgibt Urheberrechte zu lizensieren, die er nicht innehat, begeht damit noch keine Urheberrechtsverletzung, da es an der Vornahme einer ausschließlich dem Urheber vorbehaltenen Nutzungshandlung fehlt. Die Behauptung, zur Weiterveräußerung von zuvor erworbener Software berechtigt zu sein, stellt auch keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, da vertragliche Verwendungsbeschränkungen in den AGB von Softwareüberlassungsverträgen, die die Erschöpfungswirkung aushebeln, regelmäßig unwirksam sind.

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12. Mai 2014

Automatische Empfangsbestätigungen können unerwünschte E-Mail Werbung darstellen

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14

Die Zusendung unerwünschter Werbung per E-Mail an Verbraucher stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und löst einen Unterlassungsanspruch aus. Unter dieses Spam-Verbot fallen dabei auch automatisierte Eingangsbestätigungen für den Erhalt von E-Mails (sog. Autoreplys), sofern diese Werbung enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Werbung lediglich im Abspann der E-Mail befindet, da für einen Verstoß bereits der Versuch ausreicht, ein Produkt oder Leistungen zu bewerben.

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12. Mai 2014

Pauschalbeträge eines Telekommunikationsanbieters in Höhe von 13,00 € für eine Rücklastschrift und 9,00 € für eine Mahnung sind überhöht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: I-6 U 84/13

Pauschale Rücklastschriftkosten in Höhe von 13,00 € und Mahnkosten in Höhe von 9,00 €  bei der Abwicklung von Internet- und DSL-Verträgen sind überhöht und AGB-rechtlich unzulässig, da sie den zu erwartenden Schaden übersteigen. Die systematische Inrechnungstellung der Pauschalen, ohne Vereinbarung in den AGB, ist ebenfalls unzulässig, da dies eine Umgehung des AGB-Rechts darstellt und entsprechende AGB-Klauseln unwirksam wären.

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12. Mai 2014

Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen und geschmacksmusterrechtlichen Nachahmungsschutz für ein Reifenprofil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.03.2014, Az.: 6 U 254/12

Die Beurteilung der geschmacksmusterrechtlichen Eigentümlichkeit eines Reifenprofils ist durch Gesamtvergleich des vorbekannten Formenschatzes - unter Bewertung und Gewichtung der einzelnen Formen des Musters – und des damit erzeugten Gesamteindrucks aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters vorzunehmen. Der durch die bestimmte Verwendung funktionsbedingt begrenzte Gestaltungsspielraum der Reifenprofile muss dabei Berücksichtigung finden. Für eine wettbewerbsrechtliche Eigenart des Reifenprofils ist hingegen erforderlich, dass es im Vergleich zu anderen Profilen besonders auffällige und charakteristische Merkmale aufweist, die dem Verbraucher in Erinnerung bleiben.

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12. Mai 2014

Zur Zulässigkeit virtueller Todesanzeigen mit Kondolenzfunktion

Urteil des LG Saarbrücken vom 14.02.2014, Az.: 13 S 4/14

Die Erstellung "virtueller Grabstätten" im Internet verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht und das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, wenn die Daten der Todesanzeige aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen wurden und es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen handelt. Diese Bewertung ändert sich auch nicht dadurch, dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gegebenenfalls auch dauerhaft verfügbar gemacht werden. Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck erwecken, der Verstorbene habe eine außereheliche Liebesbeziehung unterhalten, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrechts der Ehegattin und sind unverzüglich zu löschen.

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09. Mai 2014

Zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch „keyword advertising“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.04.2014, Az.: 6 U 272/10

Die Verwendung einer bekannten Marke als Keyword für die Werbeanzeige eines Dritten - in der Weise, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaske bei Google eine Anzeige des Dritten erscheint, in welcher die fremde Marke selbst nicht genannt wird - stellt eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft und der Wertschätzung der bekannten Marke dar, wenn die unter der Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen durch die Anzeige in ein negatives Licht gerückt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Angebot des Markeninhabers aufgrund des Inhalts der Anzeige aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als stark überteuert erscheint.

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08. Mai 2014

Keine Warenähnlichkeit bei „DESPERADOS“ und „DESPERADO“

Beschluss des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZB 63/12

Trotz des hohen Maßes an Zeichenähnlichkeit der Marken „DESPERADOS“ und „DESPERADO“ besteht mangels Warenähnlichkeit – Bier auf der einen, Esswaren auf der anderen Seite - keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.  Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit kann zwar die funktionelle Ergänzung der Waren von Bedeutung sein. Durch den Umstand, dass die Übereinstimmung bei den Marken beim Warenauftritt und in der Werbung bei diesen Gegebenheiten nicht genutzt wird, wird dem Verkehr jedoch eher der Eindruck vermittelt, dass die Übereinstimmung bei den Marken nicht auf einer solchen Ursprungsidentität beruht.

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