Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

26. Februar 2013

Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

Beschluss des BGH vom 18.12.2012, Az.: X ZB 11/12 Im Patentnichtigkeitsverfahren unterliegen Beschlüsse des Patentgerichts, mit denen über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung entschieden wird, der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. § 143 Abs. 3 PatG ist im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist.
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20. Februar 2013 Top-Urteil

Störerhaftung von Filehostern

P2P auf Tastatur
Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11

a) Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben worden ist. Nach einem solchen Hinweis muss der File-Hosting-Dienst im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verhindern, dass derselbe oder andere Nutzer das ihm konkret benannte, urheberrechtlich geschützte Werk Dritten erneut über seine Server anbieten.

b) Die Eignung eines Wortfilters mit manueller Nachkontrolle für die Erkennung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht dadurch beseitigt, dass er mögliche Verletzungshandlungen nicht vollständig erfassen kann.

c) Zur Vermeidung einer Störerhaftung kann ein File-Hosting-Dienst auch verpflichtet sein, im üblichen Suchweg eine kleine Anzahl einschlägiger Linksammlungen manuell darauf zu überprüfen, ob sie Verweise auf bestimmte bei ihm gespeicherte urheberrechtsverletzende Dateien enthalten.

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19. Februar 2013

Rohrmuffe

Beschluss des BGH vom 18.12.2012, Az.: X ZR 7/12 Im Patentverletzungsprozess lässt sich allein aus § 286 ZPO nicht die Pflicht des Gerichts herleiten, gemäß §§ 142 ff. ZPO die Begutachtung eines Gegenstandes anzuordnen, der sich in der Verfügungsgewalt der nicht beweisbelasteten Partei oder eines Dritten befindet.
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19. Februar 2013

Von einem Zufallsereignis abhängende Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht als Glücksspiel anzusehen

Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986 Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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19. Februar 2013

Routenplanung

Urteil des BGH vom 18.12.2012, Az.: X ZR 3/12 Hat der Berufungskläger in zulässiger Weise die Verletzung des materiellen Rechts gerügt, so hat das Berufungsgericht innerhalb des mit der Berufung zur Überprüfung gestellten Streitgegenstands die materiellrechtliche Beurteilung durch die Vorinstanz in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen. Hierbei ist es - anders als bei Verfahrensrügen - an die geltend gemachten Berufungsgründe nicht gebunden.
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19. Februar 2013

Mit „Stubbi“ darf nur in Koblenz geworben werden

Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2012, Az.: 6 W 615/12 Während der Begriff "Stubbi" bundesweit markenrechtlich geschützt ist, so wird er in der Region Koblenz auch umgangssprachlich für eine bestimmte Bierflaschenform verwendet. Aus diesem Grund ist dort die Werbung mit diesem vor Ort beschreibenden Begriff entgegen dem Willen der Markeninhaberin erlaubt.
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19. Februar 2013

„dlg.de“

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11 a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Handelsnamen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten haben die Staatsangehörigen und Gesellschaften des einen Vertragsteils in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nach Art. X Abs. 1 dieses Vertrags dagegen nur Anspruch auf Inländerbehandlung.
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19. Februar 2013

„Name des Passagiers: noch unbekannt“ begründet Anspruch auf Erstattung des Flugpreises

Urteil des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 a) Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens ist nicht danach zu bestimmen, wie das automatisierte System das Angebot voraussichtlich deuten und verarbeiten wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie der menschliche Adressat die jeweilige Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.
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12. Februar 2013

Bloße Ideen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.10.2012, Az.: 5 U 166/11 Selbst wenn die Idee und das Thema eines Bildes in einer anderen Collage erkennbar übernommen wurde und zwischen den Bildern gewisse Ähnlichkeiten bestehen, so liegt hierin noch keine Urheberrechtsverletzung. Es kommt vielmehr auf die konkrete Gestaltung der sich gegenüber stehenden Bilder an und ob diese tatsächlich übereinstimmend oder nicht doch deutlich unterschiedlich sind. 
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12. Februar 2013

Polymerzusammensetzung

Urteil des BGH vom 12.12.2012, Az.: X ZR 134/11 Greift der Kläger im Patentnichtigkeitsverfahren das Streitpatent nur im Umfang einer von mehreren nebengeordneten technischen Lehren an, die Gegenstand eines einzigen Patentanspruchs sind, geht das Gericht über den Klageantrag hinaus, wenn es das Streitpatent im Umfang des gesamten Patentanspruchs für nichtig erklärt. Dies ist im Berufungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Bei der Prüfung, ob der Stand der Technik ausgehend von einer Entgegenhaltung dem Fachmann die erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat, ist nicht nur zu berücksichtigen, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dieser Entgegenhaltung ergibt, sondern gleichermaßen, was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableiten kann.
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