Inhalte mit dem Schlagwort „Urteile“

10. Oktober 2012

UV-unempfindliche Druckplatte

Urteil des BGH vom 14.08.2012, Az.: X ZR 3/10 a) Die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung setzt voraus, dass die Prioritätsunterlagen die Gesamtheit der Merkmale der durch den Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre deutlich offenbaren. Wird die erfindungsgemäße Lehre durch eine im Prioritätsdokument nicht (deutlich) offenbarte Eigenschaft eines ihrer Bestandteile charakterisiert, die dem Fachmann eine zielgerichtete Auswahl geeigneter Ausführungsformen erlaubt (hier: fehlende Fotoempfindlichkeit gegenüber ultraviolettem Licht), fehlt es an einer Offenbarung im Prioritätsdokument, wenn die Eigenschaft objektiv auch einem dort offenbarten Ausführungsbeispiel zukommt, sie für den Fachmann aber jedenfalls nicht ohne Weiteres zu erkennen ist.
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10. Oktober 2012

Kein Sandmalen für Wettbewerber

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 22/11 a) Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen).
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09. Oktober 2012

Zum Urheberrechtsschutz für Webseiten

Urteil des OLG Hamburg vom 29.02.2012, Az.: 5 U 10/10 Für einen Gebrauchszweck erstellte Webseiten können allenfalls als Werk im Bereich der angewandten Kunst dem Urheberrechtschutz unterliegen, nicht aber dem der "reinen" Kunst. Die erforderliche Schutzuntergrenze liegt bei ersterem höher, so dass insbesondere Webseiten, die ihrer Gestaltung nach lediglich dem durchschnittlichen handwerklichen Können eines Webseitengestalters entsprechen, nicht schutzfähig sind.
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09. Oktober 2012

eBay: Unwirksame Anfechtungserklärung

Urteil des LG Berlin vom 21.05.2012, Az.: 52 S 140/11 Erwirbt ein Käufer auf eBay einen Gegenstand, dessen Preis unter der Option „Sofort Kaufen“ falsch angegeben ist, kann der Händler den geschlossenen Kaufvertrag anfechten. Diese Anfechtung ist jedoch nur dann erfolgreich, soweit sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Ist dies nicht der Fall, steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dessen Durchsetzbarkeit kann allerdings scheitern, falls der Verkäufer einen Rechtsmissbrauch aufgrund einer groben unbilligen Benachteiligung geltend machen kann. Hierfür müsste ein krasses Missverhältnis zwischen dem Preis, den der Käufer bei ordnungsgemäßer Durchführung des Angebots hätte zahlen müssen und der Höhe der Schadensersatzzahlung des Händlers bestehen.
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09. Oktober 2012

creditolo ./. kredito

Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12

Aufgrund des mit der Domain www.kredito.de verbundenen Herkunftsnachweises stellt der Domainname eine markenmäßige Zeichenverwendung dar.  Eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „kredito“ und der deutschen Wortmarke „creditolo“ kann angenommen werden, da beide Begriffe eine Bezugnahme auf das Kreditgeschäft beinhalten. Zudem liegt eine starke Ähnlichkeit in klanglicher und begrifflicher Hinsicht vor, auch wenn die jeweiligen Wortendungen voneinander abweichen. Dem steht nicht entgegen, dass dem Verkehr der Begriff "kredito" überwiegend in schriftlicher Form begegnet. Das Erinnerungsbild eines Wortes wird auch bei dessen überwiegend schriftlicher Verwendung durch dessen Klang geprägt.
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09. Oktober 2012

Flaschenträger

Urteil des BGH vom 24.07.2012, Az.: X ZR 51/11 a) Der Schutzrechtsverletzer ist verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des immateriellen Schutzguts beruht. b) Für die Bestimmung des Anteils des herauszugebenden Verletzergewinns ist bei einer Patentverletzung wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf den durch die Benutzung der Erfindung vermittelten technischen Eigenschaften des Produkts oder anderen für die Kaufentscheidung der Abnehmer erheblichen Faktoren beruht. Die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns ist insoweit vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu schätzen.
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05. Oktober 2012

DEUTSCHLANDTOAST

Beschluss des BPatG vom 13.09.2012, Az.: 25 W (Pat) 526/11 Die Bezeichnung „DEUTSCHLANDTOAST“ wird regelmäßig als „Toast aus Deutschland“ verstanden. Sie ist als Hinweis auf die geografische Herkunft und die Art oder Beschaffenheit bestimmter Nahrungsmittel oder deren bestimmungsgemäße Verwendung als Zutat oder Bestandteil eines Toastes aus Deutschland  zu verstehen. Lediglich in Bezug auf nicht für einen Toast geschmacksgebende Zutaten, Getränke oder im Zusammenhang mit Eißweißpräparaten und Enzymen für medizinische Zwecke oder Proteine für Speisezwecke gilt „DEUTSCHLANDTOAST“ als nicht beschreibend.
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01. Oktober 2012

Du bist nicht von der Stange

Beschluss des BPatG vom 13.09.2012, Az.: 27 W (pat) 542/11 Der Wortfolge „Du bist nicht von der Stange…" fehlt als Marke jede Unterscheidungseignung und Unterscheidungskraft. Diese Redewendung bedeutet im übertragenen Sinn „etwas nicht allerweltsmäßiges, etwas besonderes und einmaliges zu haben oder zu sein und nicht wie massenhaft hergestellte Konfektionsware von der Kleiderstange“. Der Verbraucher versteht diese Wortfolge nur als anpreisende Werbeaussage dahingehend, dass es sich um besondere, geradezu einmalige Waren und Dienstleistungen handle und die Verbraucher, die so besondere Produkte erwerben oder solche einmaligen Angebote nutzen, ebenfalls einmalig und besonders seien.
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01. Oktober 2012 Top-Urteil

Pelikan

Pelikan steht am Strand bei schönem Wetter.
Urteil des BGH vom 19.04.2012, Az.: I  ZR 86/10

a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält.

b) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig für eine Markenverletzung auch persönlich, die in der Verwendung der Firma der juristischen Person liegt.

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