Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherrecht“
Glucosamin Naturell
Widerruf bei telefonischer Heizölbestellung
Urteil des LG Wuppertal vom 26.04.2012, Az.: 9 S 205/10
Das Widerrufsrecht ist nicht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn der Preis einer bestellten Ware keinen Schwankungen unterliegt, da ein Festpreis (hier: Heizöl) vereinbart ist.
Gültigkeit von Gutscheinen
Urteil des AG Köln vom 04.05.2012, Az.: 118 C 48/12
Die Befristung eines Gutscheins auf ein Jahr verstößt gegen den Grundgedanken grundsätzlich dreijähriger Verjährungsfrist und ist daher als allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 307 BGB unwirksam.Inkrafttreten der Preisangabepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen nicht vor dem 01. August 2012
Beschluss des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12
1. Das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes kann es rechtfertigen, eine einstweilige Anordnung gegen ein vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz schon vor dessen Verkündung zu erlassen. 2. Jedenfalls vor dem Zustandekommen des Gesetzes nach Art. 78 GG dürfen von einem Unternehmen im Regelfall keine schwer rückgängig zu machenden Umstrukturierungen oder umfangreichen Investitionen im Hinblick auf beabsichtigte neue gesetzliche Anforderungen an die Berufsausübung erwartet werden; ob eine gesetzliche Übergangsfrist erforderlich ist, muss deshalb grundsätzlich ohne Rücksicht auf einen solchen Vorlauf entschieden werden.Hinweispflichten beim mobilen Internetzugang
Plastikverpackung ist keine Belästigung
Unerlaubte Telefonwerbung
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 17.11.2011, Az.: 12 U 33/11
Die Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ist lauter, wenn der Anschlussinhaber ausdrücklich einverstanden ist. Zum Nachweis des Einverständnisses des Verbrauchers, welches über eine Internetpräsenz generiert wurde, ist das Double-Opt-In-Verfahren notwendig.Haftung für Pharming
Werbung mit Testergebnissen
Urteil des LG Kiel vom 18.01.2012, Az.: 14 O 88/11
Mit Testergebnissen darf nur in der Art und Weise geworben werden, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle des Tests eindeutig und leicht auffindbar wiedergegeben wird. Außerdem muss die Fundstelle des Testergebnisses ausreichend lesbar sein um dem Zweck der leichten und eindeutigen Nachprüfbarkeit der Angaben des Tests zu gewährleisten.