Inhalte mit dem Schlagwort „Verbraucherschutz“

05. November 2009

Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.10.2009, Az.: 2 W 92/09

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
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02. November 2009

Räucherlachs – tiefgefroren oder aufgetaut?

Urteil des VG Stuttgart vom 16.07.2009, Az.: 4 K 4277/08

Fertig verpackter Räucherlachs ist dann mit der Angabe "aufgetaut" zu versehen, wenn die Unterlassung - nach allgemeiner Verkehrsauffassung - beim Verbraucher einen Irrtum herbeiführen würde. Bei fertig verpacktem Räucherlachs ist jedoch keine einheitliche Verkehrsauffassung auszumachen, da ein Gefrieren des Räucherlachses ausschließlich aus produktionstechischen Gründen, nicht zur Haltbarmachung erfolgt. Unterbleibt eine Kennzeichnung als "aufgetaut", so wird damit beim Verbraucher ein Irrtum erregt und deshalb gegen § 4 Abs. 5 LMKV verstoßen.
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25. März 2009

Rückgaberecht anstelle des Widerrufsrechts

Beschluss des LG Düsseldorf vom 20.11.2008, Az.: 38 O 61/08

Bei Verkäufen über eine Internetplattform kann das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden. Allerdings lässt weder die gesetzliche Regelung des § 356 Abs.1 BGB noch die Verbraucherschutzvorschriften die Notwendigkeit erkennen, darauf beim Vertragsschluss hinzuweisen.
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18. März 2009

Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie

Beschluss des BGH vom 18.03.2009, Az.: VIII ZR 149/08

Fraglich ist, nach Ansicht des BGH, ob Art.6 Abs.3 Spiegelstrich 3, Fall 3 der RL 1997/7/EG dahingehend auszulegen ist, dass ein Widerrufsrecht bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz über leistungsgebundene Lieferung von Strom und Gas nicht besteht. Dies könnte insbesondere der Fall sein, weil durch den sofortigen Verbrauch der Waren eine Rückgabe durch den Verbraucher unmöglich ist.
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