Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

05. November 2009
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Eigener Leitsatz:

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.

Pressemitteilung vom 29.10.2009

Hanseatisches OLG Bremen

Az.: 2 W 92/09

 

OLG Bremen untersagt dem bremischen Energieversorgungsunternehmen swb AG die Verwendung des Bestandteils „swb“

Durch Beschluss vom 22.10.2009 hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen dem bremischen Energieversorgungsunternehmen swb AG (Antragsgegnerin) untersagt, in ihrer Firmierung den Bestandteil „swb“ zu verwenden (Az.: 2 W 92/09).
Die Antragstellerin, ein überregionaler privater Anbieter auf dem Gassektor, hat im Wege der einstweiligen Verfügung beim Landgericht Bremen beantragt, der Antragsgegnerin zu verbieten, in ihrer Firmierung den Bestandteil „swb“ zu verwenden. Bei der Antragsgegnerin handelt es sich ebenfalls um ein privates Energieversorgungsunternehmen. Im Jahre 1999 wurden die ehemals kommunalen Stadtwerke Bremen in eine Aktiengesellschaft, die swb AG, umgewandelt und privatisiert. Die Stadt Bremen hielt vorübergehend 51 % der Aktien. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Bremen nur noch mit einer Aktie an der Antragsgegnerin beteiligt.

Die Antragstellerin hat ihren Antrag damit begründet, dass die Verwendung der Firmierung „swb“ durch die Antragsgegnerin als Abkürzung für die Bezeichnung „Stadtwerke“ stehe. Dies suggeriere dem Verbraucher noch immer, dass es sich bei der Antragsgegnerin um ein kommunal betriebenes, jedenfalls kommunal geführtes Unternehmen handele. Eine solche Irreführung sei wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 11.09.2009 (Az.: 12 O 347/09) den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mit der Begründung zurückgewiesen, die Verwendung der Bezeichnung „swb“ in der Firmierung der Antragsgegnerin sei nicht irreführend.

Auf die von der Antragsstellerin eingelegte sofortige Beschwerde hat das OLG Bremen den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt, in ihrer Firmierung den Bestandteil „swb“ zu verwenden. Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Firmenbezeichnung „swb“ dafür geeignet ist, in wettbewerbswidriger Weise über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens der Antragsgegnerin zu täuschen. Jedenfalls älteren Bevölkerungskreisen in Bremen und Bremerhaven ist die bis 1999 geltende Firmenbezeichnung „Stadtwerke Bremen“ noch geläufig. Mit der Firmenumwandlung in „swb“ verbindet sich für sie die Vorstellung, es handele sich bei dieser Buchstabenfolge um eine Abkürzung des Begriffs „Stadtwerke Bremen“. Dieses Verständnis kann zu der falschen Einschätzung führen, dass es sich bei der Antragsgegnerin nach wie vor um ein kommunal betriebenes, zumindest mehrheitlich im städtischen Eigentum befindliches Unternehmen handelt.

Diese Fehlvorstellungen sind auch wettbewerbsrechtlich relevant, weil sie das Marktverhalten von Verbrauchern in ihrem Entschluss bei der Auswahl des Energieversorgers zu beeinflussen. Gerade diejenigen, die mit „swb“ noch die Abkürzung für die ehemaligen „Stadtwerke Bremen“ verknüpfen, assoziieren mit einem kommunalen Unternehmen die Vorstellung besonderer Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität. Sie sind daher oftmals eher bereit, sich auf dem häufig als sensibel empfundenen Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung einem Unternehmen anzuvertrauen, das ihrer Einschätzung nach in „städtischer Obhut“ steht, als dass sie die Möglichkeit wahrnehmen, Versorgungsverträge mit einem Konkurrenzbetrieb abzuschließen, der für sie eindeutig als ein privates Unternehmen zu erkennen ist.

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
– Pressestelle –

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