Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde bei Rüge einer Verletzung der Vorlagepflicht
Die Rüge einer Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union durch das Bundespatentgericht kann nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG, wohl aber die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG eröffnen.