Inhalte mit dem Schlagwort „Vorabentscheidungsverfahren“

06. März 2018

So ein Käse: Pseudo-Milchprodukte dürfen nicht „Käse“, „Butter“ oder „Sahne“ heißen

verschiedene Milcherzeugnisse wie Hart- und Weichkäse, Joghurt, Butter
Pressemitteilung des LG Trier zu den Urteilen vom 24.08.2017, Az.: 7 HK O 20/16, 7 HK O 22/16

Ein Hersteller pflanzlicher Lebensmittel darf veganen „Käse“ nicht mehr als Käse bezeichnen. Eine solche Bezeichnung ist lediglich Erzeugnissen aus tierischer Milch vorbehalten. Es kann auch keine anderssprachige Ausnahme mit dem Namen „Cheese“ oder „Cream“ gemacht werden. Auch genügt es nicht, in der Produktbeschreibung darauf hinzuweisen, dass der „Käse“ rein pflanzlich sei. Für Verbraucher besteht auch durch eine solche Kennzeichnung Verwechslungsgefahr und eine Irreführung.

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06. November 2017

In welcher Währung müssen Flugpreise online angegeben werden?

Flugtickets und Flugbuchung auf Laptop
Beschluss des BGH vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 und von Art. 2 Nr. 18 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Hat die Angabe der nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG auszuweisenden Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste, soweit sie nicht in Euro ausgedrückt werden, in einer bestimmten Währung zu erfolgen?

2. Falls die Frage 1 bejaht wird:

In welcher Landeswährung können die in Art. 2 Nr. 18 und Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG genannten Preise angegeben werden, wenn ein in einem Mitgliedstaat (hier: Deutschland) niedergelassenes Luftfahrtunternehmen gegenüber einem Verbraucher im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Vereinigtes Königreich) bewirbt und anbietet? Kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, dass für das Angebot eine Internetadresse mit einer länderspezifischen Top-Level-Domain (hier: www. .de) verwandt wird, die auf den Mitgliedstaat des Sitzes des Luftfahrtunternehmens hinweist, und der Verbraucher sich in diesem Mitgliedstaat aufhält?

Ist von Bedeutung, ob alle oder die überwiegende Zahl der Luftfahrtunternehmen die fraglichen Preise in der am Abflugort geltenden Landeswährung angeben?

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13. Oktober 2017

Schrankenregelung des § 50 UrhG gilt nur, wenn Berichterstatter keine Möglichkeit hat, die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen

Sprechblase mit Hand
Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zu den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte gemäß Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

4. Ist die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetportal eines Presseunternehmens bereits deshalb nicht als erlaubnisfreie Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen, weil es dem Presseunternehmen möglich und zumutbar war, vor der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke des Urhebers seine Zustimmung einzuholen?

5. Fehlt es an einer Veröffentlichung zum Zwecke des Zitats gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG, wenn zitierte Textwerke oder Teile davon nicht - beispielsweise durch Einrückungen oder Fußnoten - untrennbar in den neuen Text eingebunden werden, sondern im Internet im Wege der Verlinkung als neben dem neuen Text selbständig abrufbare PDF-Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden?

6. Ist bei der Frage, wann ein Werk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, darauf abzustellen, ob dieses Werk in seiner konkreten Gestalt bereits zuvor mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht war?

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11. August 2017

Leistungsschutzrechte für „Snippets“ europarechtswidrig?

Richterhammer steht auf Holzblock mit EuGH Aufschrift
Beschluss des LG Berlin vom 08.05.2017, Az.: 16 O 546/15

Die VG Media geht gegen „Google“ vor, da „Google“ im Rahmen der Suchmaschine „Google“ „Snippets“ der Mitglieder der VG Media verwendet und hierfür kein Entgelt bezahlt. Die VG Media stützt sich auf die §§ 87f bis 87h UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger). Indessen könnten die Normen mangels Notifikationsverfahren europarechtswidrig sein. Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt dem EuGH diese Frage vor.

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01. Dezember 2016 Top-Urteil

Grundsatzentscheidung des EuGH zu Informationspflichten bei medialer Werbung

Logo mit der Aufschrift "unser Hammer Preis"
Urteil des EuGH vom 26.10.2016, Az.: C-611/14

Für die Beurteilung, ob eine Geschäftspraktik als irreführend anzusehen ist, muss generell das verwendete Kommunikationsmedium sowie dessen räumliche und zeitliche Beschränkung, mithin dessen technische Grenzen berücksichtigt werden. Wer den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung verleitet, indem er mittels Aufteilung des Gesamtpreises den Eindruck eines besonders günstigen Angebots vermittelt, handelt unlauter. Dafür genügt es, wenn einzelne Preisbestandteile visuell hervorgehoben werden, sodass der tatsächliche Gesamtpreis für den Durchschnittsverbraucher verdunkelt wird. Dabei entbinden auch zeitliche Zwänge, wie sie bei TV-Werbespots üblich sind, nicht von den Informationspflichten.

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13. September 2016

Zur Frage der Zertifizierungspflicht von Onlinehändlern mit Bio-Lebensmitteln

Grünes Label auf dem 100% Bio steht
Beschluss des BGH vom 24.03.2016, Az.: I Zr 243/14

Der Verkauf von biologischen Erzeugnissen (hier: Angebot von Bio-Gewürzen durch einen Internetversandhandel) unterliegt dem Kontrollsystem der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, sodass bei einem Verstoß gegen diese Marktverhaltensregel eine unlautere und unzulässige geschäftliche Handlung vorliegt. Werden die Erzeugnisse allerdings direkt an den Endverbraucher abgegeben, muss sich der Unternehmer nicht dem Kontrollsystem unterwerfen. Vorliegend wird dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Online-Handels ein "direkter" Verkauf an den Endverbraucher gegeben ist.

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