Inhalte mit dem Schlagwort „Werberecht“

10. März 2014

DER NEUE

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 123/12

a) Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

b) Der bis zum Jahr 2005 im Falle von Preisempfehlungen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 GWB aF kartellrechtlich vorgeschriebene Begriff "unverbindlich empfohlener Preis" kennzeichnet die Unverbindlichkeit einer Preisempfehlung eindeutig. Eine in dieser Hinsicht bestehende Irreführung ist daher rechtlich nicht schutzwürdig.

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10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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10. März 2014

„Nur für kurze Zeit“ stellt zulässige Befristung einer Rabattaktion dar

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2013, Az.: 4 U 217/12

Die Werbung für eine Rabattaktion, die einen Preisvorteil ab einem bestimmten Einkaufswert verspricht und „nur für kurze Zeit“ gilt, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Werbung kein bestimmter Termin, zu dem die Werbeaktion spätestens beendet werden sollte und insofern keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Rabattaktion bestand. Eine Verpflichtung, eine Rabattaktion bereits im Vorhinein in bestimmter Art und Weise zeitlich zu begrenzen, besteht nicht.

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10. März 2014

Kein Anerkenntnis durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12

a) Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die  Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

b) Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

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07. März 2014

Fehlende Unterscheidungskraft der Marke „Fast & Easy“

Beschluss des BPatG vom 20.11.2013, Az.: 29 W (pat) 541/13

Die Marke „Fast & easy“ verfügt für Waren der Klasse 16, u.a. „Schreibwaren“ und „Büroartikel“, die mit einer schnellen und einfachen Anwendung beworben werden, nicht über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft, wenn die Wortfolge lediglich einen sachbeschreibenden Hinweis auf die Eigenschaften der beanspruchten Waren enthält.

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07. März 2014

Berufung gegen Urteil zu Werbeaussagen von e-Zigaretten bleibt erfolglos

Beschluss des OLG Hamm vom 10.09.2013, Az.: 4 U 91/13

Die Berufung gegen das Urteil des LG Dortmund (wir berichteten), wonach e-Zigaretten nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden dürfen, bleibt ohne Erfolg, da es für die Beurteilung der Zulässigkeit einer solchen Werbung nicht darauf ankommt, ob es sich bei e-Zigaretten um ein Genuss- oder Arzneimittel handelt.

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06. März 2014

Verwendung einer fremden Marke für Werbezwecke

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.11.2013, Az.: 6 U 177/13

Werden im Rahmen eines Gewinnspiels bei der Auslobung von Konzertkarten Marken genannt, unter denen das Konzert geschützt ist, ist die Verwendung der fremden Marken dann durch § 23 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt, wenn für die Bezeichnung der Gewinne eine schlichte und zurückhaltende Darstellung gewählt wird, die über die Grenzen der notwendigen Leistungsbestimmung nicht hinausgeht.

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06. März 2014

Zulässige Rabattaktion eines Telekommunikationsunternehmens ohne Angaben über die genaue Verrechnung der Gutschrift

Urteil des OLG Köln vom 09.08.2013, Az.: 6 U 219/12

Wirbt ein Telekommunikationsunternehmen bei einem Vertragsabschluss damit, dem Verbraucher einen Rabatt von 10% auf den Grundpreis der ersten 12 Monaten zu gewähren, so handelt dieses nicht irreführend, wenn der Rabatt nicht jeden Monat gewährt wird, sondern als einmalige Gutschrift auf eine der nächsten Telefonrechnungen erfolgt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um die nächste, übernächste oder eine noch spätere Rechnung handelt, da eine solch genaue Angabe für den Vertragsschluss nicht erforderlich ist.

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05. März 2014

Unlautere Werbeaussagen über angeblich gesundheitliche Unbedenklichkeit von e-Zigaretten

Urteil des LG Dortmund vom 30.04.2013, Az.: 25 O 120/12

E-Zigaretten dürfen nicht mit Aussagen wie "...mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette" und "...dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist" beworben werden, da diese Behauptungen nicht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen und es daher irreführend ist, wenn diese Tatsache nicht dem Verbraucher kenntlich gemacht wurde.

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05. März 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwendung des TM-Symbols

Beschluss des KG Berlin vom 31.05.2013, Az.: 5 W 114/13

In der Verwendung des im anglo-amerikanischen Rechtskreis für eine „Unregistered Trademark“ stehende „TM“-Logo im deutschsprachigen Verkehr liegt jedenfalls dann keine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn dieses Zeichen für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke verwendet wird. Soweit lediglich ein kleiner Kreis bei Angabe dieses Symbols von einer geschützten Marke ausgeht, überwiegt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung der Schutz des Werbenden, der wahrheitsgemäß auf das laufende Antragsverfahren hinweist.

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