Inhalte mit dem Schlagwort „Werberecht“

04. März 2014

Fleurop

Urteil des BGH vom 27.06.2013, Az.: I ZR 53/12

Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten gezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke zwar in der Regel zu verneinen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.

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04. März 2014

Werbeaussage „Schneller kann keiner“ nicht irreführend

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.01.2014, Az.: 6 U 228/13

Die Werbeaussage "Schneller kann keiner" stellt keine Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich die Behauptung einer Spitzengruppenstellung dar. Der Durchschnittsnutzer eines Smartphones entnimmt dieser werbetypisch zugespitzten Aussage lediglich, dass er im Hinblick auf die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit zu unterschiedlichen Zeiten und an unterschiedlichen Orten  eine Leistung erhält,  die von keinem anderen Anbieter übertroffen wird. Da zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderer Anbieter eine  höhere durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit angeboten hat, liegt keine Irreführung vor.

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04. März 2014

Wettbewerbsverstoß eines Nahrungsergänzungsmittels

Urteil des OLG Celle vom 30.01.2014; Az.: 13 U 183/12

Werbung und Verkauf eines Nahrungsergänzungsmittels, das ein Extrakt der Kudzuwurzel beinhaltet, verstößt gegen die  Novel-Food-Verordnung und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn das Mittel weder eine Zulassung noch eine Festlegung nach der Novel-Food-Verordnung aufweist.

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04. März 2014

Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz bei HARIBO-Fernsehwerbung zulässig

Pressemitteilung Nr. 205/2013 des BGH vom 12.12.2013, Az.: I ZR 192/12

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Haribo-Fernsehwerbung „GLÜCKS-WOCHEN“ ist das Verständnis des durchschnittlichen Verbrauchers maßgeblich. Ein strengerer Sorgfaltsmaßstab muss keine Anwendung finden, da sich die Produkte von Haribo nicht allein an Kinder und Jugendliche richten. Insoweit ist die Fernsehwerbung als zulässig einzustufen, da sowohl Kosten der Gewinnspielteilnahme deutlich werden, keine unzutreffenden Gewinnchancen vorgespiegelt werden und nicht gegen sonstige, dem Schutz von Kindern und Jugendliche dienenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen wird.

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04. März 2014

Irreführende blickfangmäßige Werbung für Sonnenbrille

Urteil des LG Bielefeld vom 25.09.2013, Az.: 16 O 57/13

Die Werbung eines Optikers für eine Sonnenbrille, in der diese blickfangmäßig mit einem Preis von 1 Euro statt 69 Euro beworben wird, ist irreführend, wenn sich erst aus der widersprüchlichen Erläuterung der Werbung ergibt, dass dies nur beim zusätzlichen Erwerb von Sonnenschutzgläsern zum Preis von mindestens 69 Euro gilt.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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04. März 2014

Preisangaben müssen die Versand- und Verpackungskosten nicht enthalten

Urteil des LG Oldenburg vom 12.9.2013, Az.: 15 O 235/13

Eine Preisangabe muss zunächst nicht die anfallenden Versand- und Verpackungskosten beinhalten, da es Verbrauchern allgemein bekannt ist und diese damit rechnen, dass bei einem Versandhandel üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen. Einer Bezeichnung dieser Kosten als „Bearbeitungsgebühr“ stehen dabei keine grundsätzliche Bedenken entgegen. Es ist zudem ausreichend, dass die Höhe der Kosten erst am Ende der Bestellung berechnet wird, da diese je nach Größe und Umfang des bestellten Produkts variieren.

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28. Februar 2014

Peek & Cloppenburg III

Urteil des BGH vom 24.1.2013, Az.: I ZR 60/11

a) Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet tätig sind, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung, muss es mit einem aufklärenden Hinweis deutlich machen, welchem Unternehmen die Werbung zuzuordnen ist. Dieser Hinweis muss leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, einem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen.

b) Die Wertungen des Rechts der Gleichnamigen sind zu berücksichtigen, wenn sich die Frage stellt, ob die Gefahr der Verwechslung mit dem Kennzeichen eines Mitbewerbers zu einer unlauteren Handlung im Sinne von § 5 Abs. 2 UWG führt

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28. Februar 2014

Werbung für „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine“ wettbewerbswidrig, wenn tatsächlich anderer Hersteller

Urteil des LG Bielefeld vom 19.02.2013, Az.: 12 O 172/12

Die Werbeaussage „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8,97 (statt 40,00 €)“ ist irreführend und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, sofern tatsächlich gar keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo zum Kauf angeboten wird.  Der verständige Verbraucher kann diese Werbung nur so auffassen, dass eine Sonderaktion durchgeführt werde, im Rahmen derer er eine Senseo Edelstahl Kaffeemaschine zum Sonderpreis erwerben kann. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall, wenn mit einer Kaffeemaschine eines anderen Herstellers geworben wird.

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27. Februar 2014

„Rotbäckchen“ – Werbung stellt Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung dar

Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2013, Az.: 9 U 405/13

Die Bewerbung des Kinderfruchtsafts Rotbäckchen mit „lernstark“ sowie „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ stellt einen Verstoß gegen die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben der Health-Claims-Verordnung der EU dar und ist somit wettbewerbswidrig. Bei den beanstandeten Angaben auf dem Flaschenetikett handelt es sich nicht um von der Verordnung zugelassene Werbeaussagen, die irreführend bzw. wissenschaftlich nicht beweisbar sind.

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