Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeslogan“

14. September 2011

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“

Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10

Der an Kinder gerichtete Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark ist irreführend. Beim relevanten Verkehrskreis wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass bei täglichem Konsum vergleichbare Vorteile wie bei einem Glas Milch zu erwarten sind. In Wahrheit enthält das Produkt auf dieselbe Menge bezogen ein Mehrfaches an Zucker als Vollmilch.
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20. Mai 2011

„Best for Skin“ – Werbeslogan statt Herkunftshinweis

Beschluss des BPatG vom 24.02.2011, Az.: 30 W (pat) 524/10 Der für Schönheitspflege und medizinische Apparate zur Behandlung der Haut angemeldeten Wortfolge "Best for Skin" fehlt die nötige Unterscheidungskraft. Die jeweiligen Verkehrskreise werden sie vielmehr als Werbeslogan verstehen, der aussagt, dass die jeweiligen Waren und Dienstleistungen die beste Qualität oder Wirkung für die Haut aufweisen. Zudem stellt die Wortfolge eine beschreibende Angabe dar, für die ein Freihaltebedürfnis besteht.
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31. Januar 2011

„BestBuy“ nur Hinweis auf Preis-Leistungs-Verhältnis

Urteil des EuGH vom 13.01.2010, Az.: C-92/10 P

Das Zeichen "Best Buy" hat keine Markeneignung, da es in erster Linie als Werbeslogan verstanden wird und dessen Bestandteile darüber hinaus weder einzeln, noch gemeinsam die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft aufweisen. Da Verbraucher das Zeichen "Best Buy" nur als Hinweis auf das Preis-Leistungs-Verhältnis verstehen, kann es keine Wirkung als Herkunftshinweis entfalten.
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28. Januar 2011

Werbeslogan „Mit Liebe gemacht“ nicht als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.12.2010, Az.: 25 W (pat) 537/10 Die Werbeaussage "Mit Liebe gemacht" ist für die Bereiche Nahrungs- und Genussmittel nicht eintragungsfähig, da ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Der Durchschnittsverbraucher erkennt in der Wortfolge lediglich einen werblich-anpreisenden und beschreibenden Slogan mit Kaufanreizcharakter beziehungsweise Qualitätsangabe. Hiermit wird der Verbraucher vor allem im Bereich der Werbung ständig konfrontiert.
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08. November 2010

„Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz“ keine Alleinstellungsbehauptung

Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2010, Az.: 416 O 108/10

Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit dem Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" ist weder auf das Mobiltelefon bezogen, noch auf das Mobilfunknetz eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung. Der Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich hier um ein reines Werturteil handelt, hinter dem kein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt.
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19. Juli 2010

Werbeslogan „Thalia verführt zum Lesen“ urheberrechtlich nicht schutzfähig

Urteil des LG Mannheim vom 11.12.2009, Az.: 7 O 343/08

Der Werbeslogan "Thalia verführt zum Lesen" ist urheberrechtlich nicht schutzfähig, da es an der hierfür erforderlichen persönlichen geistigen Schöpfung und einem gewissen Grad an Individualität mangelt. Zudem gilt ein Werbeslogan nach Auffassung des Gerichts nicht als „Vorlage“ nach § 18 UWG, da es insofern an einer körperlichen Fixierung des Slogans mangele; das Kopieren oder Abschreiben eines unkörperlichen Werbeslogans sei von § 18 UWG nicht mehr umfasst.

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22. Januar 2010

„Vorsprung durch Technik“ jetzt auch auf Schuhen

Urteil des EuGH vom 21.01.2010, Az.: C-398/08 P Die Eignung des Zeichens „Vorsprung durch Technik“ als Marke wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass es als Werbeslogan verwendet wird oder eine Sachaussage beinhaltet.
Unabhängig davon steigern weiterhin besondere Merkmale wie Originalität oder Prägnanz der Aussage die Markeneignung.
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05. Januar 2010

„Motor ist unser Antrieb“ – nur ein Werbeslogan?

Beschluss des BPatG vom 25.11.2009, Az.: 25 W (pat) 123/09 Die Markenstelle legte beim BPatG gegen die eingetragene Marke "Motor ist unser Antrieb" Beschwerde ein. Sie war der Ansicht, der Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft und vielmehr nur eine werbesloganartige Aussage mit "werbeüblicher motivationsbetonenden Bezeichnung", keinesfalls aber eine Marke. Dies bestätigt das BPatG: Zwar sind Slogan grundsätzlich eintragungsfähig. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Verkehr Wortmarken in Form von Slogans nicht notwendig in gleicher Weise wahrnimmt wie andere Arten von Marken. So auch in diesem Fall: In "Motor ist unser Antrieb" sieht das BPatG lediglich eine anpreisende Werbeaussage und  keine betriebliche Herkunftsfunktion.
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22. Dezember 2009

Irreführende Werbeslogans von Unitymedia Hessen

Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 90/09 

Die Werbeslogans des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit isolierten Zitaten aus Testergebnissen, welche zuvor in Computerzeitschriften publiziert wurden, können irreführend und damit wettbewerbswidrig sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Verbraucher mit dem Zitat "... im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschlussgeschwindigkeiten liegt Unitymedia vorn" unzutreffend eine überregionale Verfügbarkeit suggeriert wird, obwohl der Werbende lediglich örtlich begrenzt seine Leistung erbringt.
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07. August 2009

Dropje: „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.07.2009, Az.: I-20 U 11/09

Das Inverkehrbringen von Lakritzerzeugnissen mit einem Salmiak-Gehalt von mehr als 2 % bis 7,99 % bedarf nach deutschem Lebensmittelrecht einer Ausnahmegenehmigung. Der allseits bekannte Werbeslogan "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" und die kinderbezogene Aufmachung der Verpackung stehen im Widerspruch zu dem Verpackungshinweis "Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz" und stellen eine Irreführung gem. § 5 UWG dar.
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