Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“

12. März 2014

Aufklärungserfordernis bei Testsieger-Werbung mit „zufriedensten Kunden“

Urteil des OLG Frankfurt vom 28.05.2013, Az.: 6 U 266/12

Die Werbung eines Mobilfunkunternehmens, in der mit der Spitzenstellung als Netzbetreiber bezüglich Kundenzufriedenheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Spitzenstellung nur ein Teilsegment des Mobilfunkbereichs betrifft und Verbraucher nicht aufgeklärt werden, dass Mobilfunkangebote von Providern tatsächlich keine Berücksichtigung finden.

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12. März 2014

Irreführende Werbung mit „aktiviertem Wasser“

Urteil des LG Stuttgart vom 14.06.2013, Az.: 31 O 52/11 KfH

Ein Reinigungsmaschinenhersteller darf nicht damit werben, dass die von ihm hergestellten Geräte mit elektrisch aktiviertem Wasser arbeiten und dabei ebenso gründlich reinigen wie chemische Mittel, wenn tatsächlich seine Reinigungswirkung nicht nachweislich höher ist als die von gewöhnlichem Leitungswasser.

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12. März 2014

Im Falle unverlangter Werbe-Emails ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen

Beschluss des OLG Hamm vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13

Das mehrfache unaufgeforderte Zusenden von Werbepost stellt regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ist der Eingriff als gering zu bewerten, beispielsweise, wenn es sich um lediglich vier Werbe-Emails innerhalb eines knappen halben Jahres handelt, so ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen, da hierdurch das Interesse des Klägers auf Unterlassen der Belästigung angemessen berücksichtigt wird.

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12. März 2014

Hinweis auf Postulationsfähigkeit vor OLG Frankfurt nicht zwingend irreführend

Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 146/12

Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.

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12. März 2014

Der „Kundenanwalt“ – Irreführende Werbung einer Versicherungsgruppe

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.07.2013, Az.: 34 O 8/13 U.

Die Werbung einer Versicherungsgruppe mit einem "Kundenanwalt" ist irreführend und somit unzulässig, da bei dem angesprochenen Publikum fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei dem "Kundenanwalt" um einen Rechtsanwalt handle und dieser Kunden gegenüber Dritten oder gegenüber der Versicherungsgruppe vertrete.

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11. März 2014

Unwirksamer Vertrag über die Lieferung von Adressdaten von Verbrauchern

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.12.2013, Az.: 33 O 95/13 U.

Werden durch Täuschung im Rahmen eines Gewinnspiels Adressdaten der Teilnehmer gesammelt und anschließend veräußert, ohne dass die Teilnehmer hierzu ihre Einwilligung nach § 7 Abs. 2 UWG erklärt haben, so ist dieser Adresshandels-Vertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig, ohne dass Ansprüche aus Vertrag oder ungerechtfertigter Bereicherung bestehen.

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11. März 2014

Unzulässige Mobilfunktarifwerbung mit „grenzenlosem Surfen“

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 38 O 45/13

Es ist unzulässig, gegenüber Verbrauchern einen Mobilfunktarif mit der Aussage "Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" zu bewerben, wenn bei diesem Tarif tatsächlich Peer-to-Peer-Kommunikationen, wie sie z.B. für Tauschbörsen oder für Skype genutzt werden, ausgenommen sind und dies nicht deutlich erkennbar ist.

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11. März 2014

Die Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags ist nicht unzulässig

Urteil des OLG Hamburg vom 30.01.2013, Az.: 5 U 174/11

Ein Abofallenbetreiber darf in seinem Mahnschreiben die Möglichkeit eines negativen SCHUFA-Eintrages anführen, obwohl er selbst nicht befugt oder in der Lage ist, diesen zu veranlassen. Eine solche Androhung stellt weder eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, noch ist darin eine Verletzung der Markenrechte der Schufa Holding AG zu sehen.

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11. März 2014

Zur Beweislast eines Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsprozess

Urteil des OLG Köln vom 29.05.2013, Az.: 6 U 220/12

Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände. Hierzu ist sowohl auf Art und Schwere des Wettbewerbsverstoßes, das Verhalten des Schuldners bei Verfolgung dieses Verstoßes aber auch nach dem Verstoß abzustellen. Die Darlegungs- und Beweislast eines Rechtsmissbrauchs liegt dabei grundsätzlich beim Anspruchsgegner. Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen.

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