Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“

14. März 2012

Cyber Monday

Urteil des LG Berlin vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11

Im Rahmen einer Werbeaktion am sogenannten „Cyber Monday“, müssen die von Amazon angebotenen Artikel, für mindestens des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss auf die begrenzte Stückzahl gesondert hingewiesen werden.

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13. März 2012

Was ist drin, im Cordon Bleu?

Urteil des VG Stuttgart vom 09.02.2012, Az.: 4 K 2394/11

Ist eine "Puten-Formschnitte Cordon Bleu" mit Putenschinken und Schmelzkäse gefüllt, obwohl auf der Packung lediglich Schinken und Käse angegeben sind, so liegt eine irreführende Angabe vor. Schließlich ist in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch- und Fleischerzeugnisse unter Nr. 2.31 festgelegt, dass es sich bei  Bezeichnungen ohne Hinweis auf die Tierart es sich um Teile von Schweinen handelt und Schmelzkäse muss gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 b als Schmelzkäsezubereitung gekennzeichnet werden.
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13. März 2012

Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“

Der Deutsche Bundestag hat am 02.03.2012 ein Gesetz verabschiedet, welches insbesondere 2 wichtige Konsequenzen für den Online-Fernabsatzhandel mit sich bringt: Zum einen wurde durch das Gesetz (in Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU vom 25.10.2011) die sog. "Button-Lösung" in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen wurden die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmers bei Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern konkretisiert und erweitert.
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13. März 2012

Karstadt oder InterSport – Marktführer im Sportbereich

Pressemitteilung des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10

Eine Irreführung über die Marktführereigenschaft im Bereich Sport liegt erst dann vor, wenn der überwiegende Teil der Verbraucher dies fehlerhaft annimmt. Sportfachgeschäfte, die in einem Verbund auftreten, müssen vom Verbraucher als wirtschaftliche Einheit angesehen werden um sich als Marktführer zu bezeichnen.

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12. März 2012

Glücksspielverband

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 148/10 a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbandes grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt. b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht. d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.
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05. März 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Der von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebene Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ verstößt weder gegen ein von Dr. Oetker eingetragenes Designrecht noch liegt in seiner Vertreibung ein Wettbewerbsverstoß. Zum einen wird das Dr. Oetker-Produkt „Paula“ durch das Aldi-Produkt nicht nachgeahmt. Zum anderen liegt im Vertreib von  „Flecki“ keine vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung vor. Außerdem unterscheiden sich „Flecki“ und „Paula“ erheblich in der Maserung der Puddingmassen sowie in der Aufmachung und Verpackung voneinander.
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05. März 2012

Werbung für Arzneimittel mit einem Gewinnspiel

Urteil des OLG Nürnberg von 20.12.2011, Az.: 3 U 1429/11 Die Durchführung eines Gewinnspiels für ein Arzneimittel, in einer Apotheken-Zeitschrift, die sich an Apothekenpersonal richtet, ist mit dem Heilmittelwerbegesetz vereinbar, wenn der Teilnehmende im Interesse des Werbenden eine adäquate, wirtschaftliche Gegenleistung erbringt. Es fehlt an einer Gegenleistung, wenn die Preisfragen ohne weiteres von dem angesprochenen Fachkreis beantwortet werden können. Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung ist darin zu sehen, dass das beworbene Medikament durch den Beworbenen einem Kranken empfohlen wird, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile angezeigt gewesen wäre.
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02. März 2012

Unlautere Werbung für Hautverjüngung

Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.11.2011, Az.: 6 U 93/11 Um die hautverjüngender Wirkung eines Ultraschallgerätes zu bestreiten, reicht es aus es darzulegen, dass eine solche Wirkung allgemein in der Wissenschaft bezweifelt wird und keine fundierte wissenschaftliche Grundlage besteht. Dafür können bereits Lehrbücher oder Aussagen eines Sachverständigen ausreichen.
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29. Februar 2012

Meisterpräsenz

Urteil des OLG München vom 10.11.2011, Az.: 29 U 1614/11 Es ist wettbewerbswidrig, einen Hörgeräteakustikerbetrieb als stehendes Gewerbe zu betreiben, ohne einen in die Handwerksrolle eingetragenen Hörgeräteakustiker als Betriebsleiter zu beschäftigen, der jederzeit unmittelbar im Ladenlokal persönlich erreichbar ist, zumindest aber innerhalb von 10 Minuten, nachdem ein Kunde das Ladenlokal betreten hat.
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27. Februar 2012

„Keine Werbung“ gilt nicht für Anzeigenblätter

Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2011, Az.: I-4 U 42/11

Die Verteilung von Anzeigenblättern zusammen mit lose eingelegten Werbeprospekten an Haushalte, die durch einen Aufkleber ihren gegen Prospektwerbung gerichteten Willen zum Ausdruck bringen, stellt keine unzumutbare Belästigung und damit keinen Wettbewerbsverstoß dar. Die auf Werbeprospekte bezogene ablehnende Willensbekundung ist nicht so auszulegen, dass den betreffenden Verbraucher auch Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil unerwünscht wären. Vielmehr werden die Anzeigenblätter mit den darin befindlichen losen Werbebeilagen vom angemessen gut informierten Durchschnittsverbraucher als einheitliches Produkt verstanden. Dem Zeitungsbezieher ist zudem bekannt, dass solche Zeitungen nur auf Grund der Werbefinanzierung kostenlos bezogen werden können. Mithin stellt es keinen Unterschied dar, ob die Werbung im Anzeigenblatt abgedruckt wird oder die Werbebeilagen lose beigefügt werden.
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