Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsrecht“

19. März 2009

Grabmalwerbung nach Todesfall

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.01.2009, Az.: 6 U 90/08 Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben - soweit sie sachlich gehalten sind - dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
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16. März 2009

Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Urteil des LG Bückeburg vom 22.04.2008, Az.: 2 O 62/08 Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist gem. § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
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11. Februar 2009

Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht

Urteil des OLG Celle vom 29.01.2009, Az.: 13 U 205/08 Durch die bewusste Hinnahme eines Säumnisurteils kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt werden. Gerade wenn durch richtliche Hinweise in der Berufungsinstanz die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt wird und damit die Aufhebung der bereits erwirkten einstweiligen Verfügung droht, kann die "Flucht" in die Säumnis dringlichkeitsschädlich sein.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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09. Februar 2009

Zum Kataloghinweis „Irrtümer sind vorbehalten“

Pressemitteilung des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08

Der Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unbedenklich. Anders wäre dies nur, wenn unter Umgehung der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Hinweise dazu missbraucht würden, einen Geltendmachung berchtigter Ansprüche von Verbrauchern zu verhindern.
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14. Juli 2008 Kommentar

Registrierung einer 2-Zeichen-Domain

Die Registrierungsstelle für DE-Domains – die Denic e.G. in Frankfurt – wurde mit Urteil vom 29.04.2008 durch den Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. verurteilt, dem Automobilhersteller Volkswagen die Domain www.vw.de zuzuteilen. Damit öffnet sich ein ganz neuer Markt für Domains.
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30. Dezember 2005

Speicherung von IP-Adressen bei Flatrate-Kunden durch Access-Provider unzulässig

Urteil des AG Darmstadt vom 30.06.2005, Az.: 300 C 397/04 Soweit dynamische IP-Adressen nicht mehr für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich sind, ist deren Speicherung unzulässig. Die Speicherung der Verbindungsdaten wie Beginn und Ende sowie des Volumens der übertragenen Daten ist dagegen bis zum Ablauf der Einwendungsfrist gegen die Abrechnung zulässig.
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13. Dezember 2005

Verbraucherkreditgesetz mit Auslandsberührung

Urteil des BGH vom 13.12.2005, Az.: XI ZR 82/05 1. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Art. 29 EGBGB ist dessen Anwendung auf die genannten Vertragstypen beschränkt und eine Analogie insoweit nicht zulässig. 2. Das deutsche Verbraucherkreditgesetz zählt danach nicht zu den zwingenden Vorschriften des Art. 34 EGBGB, da es dem Schutz des einzelnen Verbrauchers dient, während Belange der Allgemeinheit nur reflexartig mitgeschützt werden.
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07. Dezember 2005

Speicherung von IP-Adressen

Urteil des LG Darmstadt vom 07.12.2005, Az.: 25 S 118/2005 Zugeordnete dynamische IP-Adresse müssen unmittelbar nach dem Ende der jeweiligen Verbindung vom Provider gelöscht werden. Denn die IP-Adresse ist weder für die Entgeltermittlung noch die Entgeltabrechnung erforderlich. Auch zum Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung ist eine Speicherung der IP-Adresse über das Ende der Verbindung hinaus nicht erforderlich.
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