Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 21/12 a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprüfen kann.
b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.
Urteil des OLG Köln vom 01.02.2013, Az.: 6 W 21/13 Der Hinweis auf die Rechte, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen zustehen, stellen nur dann einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn sie als Besonderheit hervorgehoben werden wie zum Beispiel durch eine andere Schriftgröße oder als kennzeichnende Eigenschaft des Angebots. Sie müssen also den Eindruck erwecken, dass sich dieses Angebot gegenüber anderen durch diese Besonderheit hervorhebt. Vorliegend wurde mit der Formulierung "Unsere Kunden gehen kein Risiko ein" lediglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hingewiesen, womit eine Irreführung nicht gegeben ist.
Beschluss des OLG Hamm vom 25.09.2012, Az.: I-4 W 72/12 Wer im Onlinehandel Zubehör für PKWs anbietet, das nicht zugelassen ist und auch kein Prüfzeichen aufweist, handelt auch dann wettbewerbswidrig, wenn er in der Artikelbeschreibung darauf hinweist, dass das Produkt „nicht der StVZO“ entspricht.
Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12 Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 Weisen die Vertragsbedingungen eines Online- bzw. eBay-Shops hinsichtlich der Lieferbedingungen die Klausel „angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)“ auf, so ist diese wettbewerbswidrig und kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Mit einer solchen Klausel werden verbindliche Lieferzeiten abgesprochen. Daran ändert auch der Klammerzusatz „Zirka-Fristen“ nichts. Dem Käufer muss es möglich sein, bei Angaben von Lieferfristen auf diese vertrauen zu können.
Urteil des LG Bonn vom 29.05.2012, Az.: 11 O 7/12 Ein Begrüßungsschreiben, welches aufgrund seiner Aufmachung beim Empfänger den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Auftragsbestätigung über einen vom Verbraucher verbindlich erteilten Auftrag, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar. Diese irreführende Wirkung wird auch nicht dadurch verdrängt, dass eine Klausel auf eine separat folgende Auftragsbestätigung zu einem späteren Zeitpunkt hinweist. Das Versenden eines solchen Schreibens stellt für den Empfänger aufgrund der fehlenden Auftragserteilung eine unzumutbare Belästigung dar.
Das Landgericht Ingolstadt wies laut Medienberichten eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen die Werbung des Babynahrungsherstellers Hipp mit dem Slogan "Nach dem Vorbild der Muttermilch" zurück.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.02.2012
In einer Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt verlauten lassen, dass es die HRS GmbH wegen möglicher kartellrechtlicher Verstöße gemäß §§ 1, 20 UWG abgemahnt hat. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass die Meistbegünstigungsklausel von HRS, nach der die Hotelpartner dem Unternehmen bei Internetbuchungen und neuerdings auch an der Rezeption die jeweils besten Hotelpreise, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten anbieten müssen, eine Gefahr für den freien Wettbewerb darstellt.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.11.2008, Az.: 25 U 114/08
Wer eine Arztpraxis unter einem nichtgeschäftlichen Vorwand anschreibt, um dieser dann jedoch ein geschäftliches Angebot (Dienstleistung als „Datenschutzbeauftragter“) zu unterbreiten, begeht einen Wettbewerbsverstoß, wenn das Anschreiben nur dazu dient, den werblichen Charakter des Schreibens zu verschleiern.
Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011, Az.: 2 U 61/10
Der an Kinder gerichtete Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark ist irreführend. Beim relevanten Verkehrskreis wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass bei täglichem Konsum vergleichbare Vorteile wie bei einem Glas Milch zu erwarten sind. In Wahrheit enthält das Produkt auf dieselbe Menge bezogen ein Mehrfaches an Zucker als Vollmilch.
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