„Nach dem Vorbild der Muttermilch“ nicht wettbewerbswidrig
Das Landgericht Ingolstadt wies laut Medienberichten eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen die Werbung des Babynahrungsherstellers Hipp mit dem Slogan „Nach dem Vorbild der Muttermilch“ zurück.
Nach Auffassung des Gerichts stelle die Werbung keinen Wettbewerbsverstoß dar, da für den Kunden eindeutig ersichtlich sei, dass das von Hipp angebotene Produkt nicht mit der Muttermilch verglichen wird. Eine Gleichwertigkeit werde nicht behauptet. Verdeutlicht werde dies dadurch, dass das Unternehmen selbst auf seiner Homepage auf die Vorzüge der Muttermilch hinweise, indem es den Slogan „Muttermilch ist das Beste für Ihr Baby und ein Wunder der Natur“ verwendet.