„Nach dem Vorbild der Muttermilch“ nicht wettbewerbswidrig

22. August 2012
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2537 mal gelesen
0 Shares

Das Landgericht Ingolstadt wies laut Medienberichten eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen die Werbung des Babynahrungsherstellers Hipp mit dem Slogan „Nach dem Vorbild der Muttermilch“ zurück.

Nach Auffassung des Gerichts stelle die Werbung keinen Wettbewerbsverstoß dar, da für den Kunden eindeutig ersichtlich sei, dass das von Hipp angebotene Produkt nicht mit der Muttermilch verglichen wird. Eine Gleichwertigkeit werde nicht behauptet. Verdeutlicht werde dies dadurch, dass das Unternehmen selbst auf seiner Homepage auf die Vorzüge der Muttermilch hinweise, indem es den Slogan „Muttermilch ist das Beste für Ihr Baby und ein Wunder der Natur“ verwendet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a